Der dbb beabsichtigt, für die Sozialversicherungswahlen 2011 eigene
Vorschlagslisten bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern einzureichen.
Hierfür werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.
Wer sich als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung stellen möchte, sollte
dies seiner Mitgliedsgewerkschaft oder -verband direkt mitteilen. Von dort
erhält die/der Bewerber/in auch den Vordruck einer Zustimmungserklärung, die
er ausgefüllt wieder an seine Mitgliedsgewerkschaft oder -verband zurücksenden
muss. Der dbb berlin (post@dbb-berlin.de)
ist zu unterrichten.
Gewählt werden die Selbstverwaltungsorgane der
Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen
Unfallversicherung. Der dbb beabsichtigt, in allen drei Bereichen
Vorschlagslisten einzureichen. Bei welchem Sozialversicherungsträger genau,
entscheidet sich auch danach, ob sich für den jeweiligen
Sozialversicherungsträger Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl bereit
erklären.
Wählbarkeitsvoraussetzungen
Die
Voraussetzungen für die Wählbarkeit bei den Sozialwahlen sind in § 51 SGB IV
geregelt. Danach ist bei den Wahlen zu den Vertreterversammlungen der
Rentenversicherungsträger und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den
Verwaltungsräten der Krankenkassen als Versichertenvertreter wählbar, wer am
Tag der Wahlausschreibung (Bekanntgabe spätestens 1. April 2010)
Die unter 1. genannte Voraussetzung wird erfüllt
Wählbar sind auch andere Personen, wenn sie als Vertreter/innen von
Gewerkschaften vorgeschlagen werden (Beauftragte). Von der Gesamtzahl der
Mitglieder einer Gruppe in einem Selbstverwaltungsorgan darf nicht mehr als
ein Drittel zu den Beauftragten gehören (§ 51 Abs. 4 SGB IV).
Nicht
wählbar sind Personen, auf die einer der Ausschlussgründe des § 51 Abs. 6 SGB
IV zutrifft. Dazu gehören insbesondere auch Personen, die
Es wäre sehr zu begrüßen, wenn sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in
den nächsten Wochen bei ihren Gewerkschaften oder Verbänden melden und ihr
Interesse an einer Kandidatur bekunden.
Für Fragen steht Ihnen Ihre
Mitgliedsgewerkschaft oder –verband, der dbb berlin (post@dbb-berlin.de)
und der Geschäftsbereich 4 des dbb
(
GB4@dbb.de ) gerne zur Verfügung.