Endlich: Einheitliche Besoldung und Vergütung im Land Berlin

Mit dem 31. Dezember 2009 endet auch für die Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 10 im Ostteil Berlins die Absenkung der Dienstbezüge und es erfolgt die Anpassung der Bezüge auf das sogenannte Westniveau. Gleichzeitig zum 1. Januar 2010 gilt im Tarifgebiet Ost für alle Beschäftigten eine tarifvertragliche Bemessungsquote für die Vergütung in Höhe von 100 v.H.
 
Nachdem die zweite Besoldungsübergangsverordnung bis zum 31. Dezember 2007 vorsah, dass alle Beamtinnen und Beamten, die in den neuen Bundesländern - einschl. im Ostteil Berlins - ernannt worden waren, lediglich 92,5 Prozent der Dienstbezüge erhielten, die in den sog. alten Bunderländern - einschl. Westteil Berlins - gezahlt wurden, erfolgte am 1. Januar 2008 zunächst eine Anpassung der Dienstbezüge auf das sog. Westniveau für alle Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 9 einschließlich.
 
Mit dem 31. 12. 2009 endet auch für die übrigen Beamtinnen und Beamten, die im Ostteil Berlins erstmalig ernannt wurden, der Geltungsbereich der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung. Dies hat zur Folge, dass nunmehr alle Beamtinnen und Beamten ab dem 1. Januar 2010 in Berlin die gleiche Besoldung nach dem Stand vom August 2004 erhalten.
 
Die Einheitlichkeit der Vergütung für die Angestellten wird ebenfalls zum 1. Januar 2010 im Zusammenhang mit dem Wegfall der Absenkungsregelungen des $ 4 Anwendungs-TV Land zwischen 8 und 12 Prozent mit Ablauf des 31. Dezember 2009 hergestellt.
 
Für die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis I und der Vergütungsgruppen Kr. I bis Kr. XIII ergeben sich die Grundvergütungssätze aus den von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Rundschreiben I Nr. 88/2009 veröffentlichten Vergütungstabellen nach dem Ergebnis der Lohn- und Vergütungsverhandlungen vom 12. November 2008.