Mit dem 31. Dezember 2009 endet auch für die Beamtinnen und Beamten
ab der Besoldungsgruppe A 10 im Ostteil Berlins die Absenkung der Dienstbezüge
und es erfolgt die Anpassung der Bezüge auf das sogenannte Westniveau.
Gleichzeitig zum 1. Januar 2010 gilt im Tarifgebiet Ost für alle Beschäftigten
eine tarifvertragliche Bemessungsquote für die Vergütung in Höhe von 100 v.H.
Nachdem die zweite Besoldungsübergangsverordnung bis zum 31. Dezember
2007 vorsah, dass alle Beamtinnen und Beamten, die in den neuen Bundesländern
- einschl. im Ostteil Berlins - ernannt worden waren, lediglich 92,5 Prozent
der Dienstbezüge erhielten, die in den sog. alten Bunderländern - einschl.
Westteil Berlins - gezahlt wurden, erfolgte am 1. Januar 2008 zunächst eine
Anpassung der Dienstbezüge auf das sog. Westniveau für alle Beamtinnen und
Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 9 einschließlich.
Mit dem 31. 12.
2009 endet auch für die übrigen Beamtinnen und Beamten, die im Ostteil Berlins
erstmalig ernannt wurden, der Geltungsbereich der Zweiten
Besoldungsübergangsverordnung. Dies hat zur Folge, dass nunmehr alle
Beamtinnen und Beamten ab dem 1. Januar 2010 in Berlin die gleiche Besoldung
nach dem Stand vom August 2004 erhalten.
Die Einheitlichkeit der
Vergütung für die Angestellten wird ebenfalls zum 1. Januar 2010 im
Zusammenhang mit dem Wegfall der Absenkungsregelungen des $ 4 Anwendungs-TV
Land zwischen 8 und 12 Prozent mit Ablauf des 31. Dezember 2009 hergestellt.
Für die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis I und der
Vergütungsgruppen Kr. I bis Kr. XIII ergeben sich die Grundvergütungssätze aus
den von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit
Rundschreiben I Nr.
88/2009 veröffentlichten Vergütungstabellen nach dem Ergebnis der Lohn- und
Vergütungsverhandlungen vom 12. November 2008.