Auf dem 12. Landesvertretertag des BRH Berlin sprach sich der
Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, für den Erhalt einer
einheitlichen Rechtsgrundlage für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten
beim Bund, den Ländern und Kommunen aus. Die Forderung nach einer
bundeseinheitlichen Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes nach der
Föderalismusreform I begründete der Landesvorsitzende des dbb berlin mit den
bisher verhinderten Absichten der SPD und der Linkspartei, die die nach ihrer
Ansicht besonders finanzwirksamen Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes
durch ein Landesgesetz zu ersetzen.
SPD und Linkspartei
haben in ihrer Koalitionsvereinbarung wesentliche Einschnitte bei der
Versorgung der Beamtinnen und Beamten in Berlin beschlossen. Der erste
Gesetzesentwurf vom 8. 10. 2008 enthielt nicht nur die Abwendung vom
bundeseinheitlichen Versorgungsrecht, sondern es sollten auch erhebliche
finanzielle Minderungen der Versorgung vorgenommen werden.
Bisher
wandte sich der dbb berlin erfolgreich gegen die Veränderungen bei der
Berechnung der ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten (Zeiten im privatrechtlichen
Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, Ausbildungszeiten, sonstige Zeiten
und den Zurechnungszeiten und Zeiten gesundheitsschädigender Verwendung) sowie
gegen den Ausschluss der Erhöhung des Versorgungsanspruchs bei noch nicht
realisierbaren Rentenanwartschaften und die Kürzungsvorschläge beim
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und
Erwerbsersatzeinkommen.
Mit großer Sorge stellt der dbb berlin fest,
so Jetschmann, dass der bestehende Besoldungsrückstand von über 20 vom Hundert
der Berliner Beamtinnen und Beamten gegenüber anderen Landesbeamten sich auf
die Höhe der Versorgungsbezüge der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger bereits massiv auswirkt.
„Es besteht der
begründete Verdacht, dass SPD und Linkspartei ihre ideologischen Vorbehalte
gegen das Berufsbeamtentum auch gegen die Berliner Pensionäre richten“,
erklärte Jetschmann auf dem Landesvertretertag des BRH Berlin.
Ferner
kritisierte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, die
politische Zurückhaltung des Berliner Senats bei der Vertretung des
Entschließungsantrages der ostdeutschen Länder vom November 2008 im Bundesrat
zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwertes.
Die Rentenberechnung
in den neuen und alten Bundesländern unterscheidet sich zum einen durch die
unterschiedlichen Rentenwerte Ost/West und zum anderen durch die
unterschiedliche Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte Ost/West. Die
bekannten Modelle zur Überwindung der unterschiedlichen Berechnungsgrößen sind
bisher vom Berliner Senat weder offensiv in die politische Debatte eingeführt
noch vertreten worden, kritisierte Jetschmann.
„Dem politischen
Stillstand bei der Behandlung der Forderungen nach Vereinheitlichung des
aktuellen Rentenwertes begegnen die Berliner Koalitionsparteien SPD und
Linkspartei zu wenig offensiv“, bemerkte Jetschmann auf dem Vertretertag des
BRH Berlin, „obwohl doch gerade Berlin dafür besonders prädestiniert wäre!“