Schulstrukturreform muss durch eine Personalstrukturreform ergänzt werden
Auf dem Vertretertag des Verbandes Bildung und Erziehung – VBE – forderte
der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, den Senat auf, die
Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Berliner Schule durch eine
Personalstrukturreform zu ergänzen. Die Ergänzung der Schulstrukturreform
durch eine Personalstrukturreform ist nach Ansicht des Landesvorsitzenden des
dbb berlin, Joachim Jetschmann, deshalb notwendig, um das geplante
Reformvorhaben bis 2015 durch geeignete dienstrechtliche und organisatorische
Maßnahmen abzusichern.
„Die vom Senat vorgesehenen „umfassenden Qualifizierungs- und
Unterstützungsprogramme“ für die Schulleitungen und Kollegien sind bisher
weder den Personalvertretungen noch den Bildungsgewerkschaften im dbb berlin
bekannt“, stellte Jetschmann auf dem Vertretertag des VBE fest. „Es reicht
nicht aus, wieder nur die Berliner Lehrkräfte oberflächlich über die
Reformziele zu informieren. Die beabsichtigte Strukturreform der Berliner
Schule erfordert auch eine veränderte Personalstruktur und ein verbessertes
Personalmanagement mit jeweils neuen Inhalten zur Verbesserung der
Alltagssituation der Lehrkräfte“, führte Jetschmann vor den Delegierten des
Vertretertages des VBE weiter aus.
Die Personalstruktur in der Berliner Schule und das Personalmanagement
sollten wie folgt weiterentwickelt werden:
- So sind in den neuen Sekundarschulen sowie Ganztagsgymnasien
Einzelarbeitszimmer für die Lehrkräfte einzurichten, um zu ermöglichen,
dass die Lehrerinnen und Lehrer außerhalb des Unterrichts ihre Aufgaben in
den Schulen wahrnehmen können. Wahlweise können häusliche Arbeitszimmer
genutzt werden.
- Die pädagogische Kompetenz und somit die pädagogische
Verantwortung der Lehrkräfte werden weiter individuell gestärkt.
- Die pädagogischen Konzeptionen der Schulen sind den gesellschaftlichen
sowie örtlichen Bedingungen anzupassen.
- Die Lehrerbildung wird nach der neuen Schulstruktur ausgerichtet.
- Neue Lehrkräfte müssen die Einstellungsvoraussetzungen für die
Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen und einen Vorbereitungsdienst
ableisten. Das Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen bleibt bestehen.
- Bei der vom Senat geplanten Neugestaltung des Berliner Laufbahnrechts
sind die Voraussetzungen für das neue Lehramt nach der Schulstrukturreform
rechtlich zu schaffen.
- Die Einführung der neuen Schularten (Sekundarschulen und
Ganztagsgymnasien) erfordert eine Reform der Besoldungs- und
Entgeltstruktur für die Lehrkräfte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind
im Landesbesoldungsgesetz und in der bundeseinheitlichen Entgeltordnung
vorzusehen.
- Die Grundgehälter der beamteten Lehrkräfte werden denen der
Lehrerinnen und Lehrer in den anderen 15 Bundesländern angepasst.
- Bei der Anwendung des TV-L für die Lehrkräfte erfolgt eine Abstimmung
mit den anderen Bundesländern, um die Zuordnung und Vorwegnahme von
Entgeltstufen nach einheitlichen Bedingungen in den Ländern zu
gewährleisten.
- Zur gesundheitlichen Förderung der Lehrkräfte werden in den Regionen
zusammen mit den Schulen Expertenteams unter Beteiligung der Lehrkräfte
gebildet.
- Die Regelungen für die Altersermäßigung für angestellte Lehrkräfte
werden altersgerecht erweitert und auf die beamteten Lehrkräfte
übertragen.
- Für die Lehrkräfte werden die Regelungen über die begrenzte
Dienstfähigkeit nach dem Beamtenstatusgesetz eingeführt.
- Eine Zuordnung der langzeiterkrankten Lehrkräfte zum Zentralen
Personalüberhangmanagement – Stellenpool – wird abgelehnt. Das Projekt
„zur Akquise von Einsatzmöglichkeiten dauererkrankter Lehrkräfte mit
Restleistungsvermögen“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung wird sofort eingestellt.
- Die wöchentliche Pflichtstundenzahl wird für alle Lehrkräfte auf 24
Stunden einheitlich festgesetzt.
- Zur Unterstützung der Schulleitungen und der Verwaltungsleitungen in
den Regionen werden in den Schulen Verwaltungsfachkräfte eingesetzt.
- Der Einsatz von Sozialpädagoginnen und –pädagogen in den Schulen vor
Ort wird durch zusätzliche Planstellen erweitert und zur
schülerorientierten Sozialarbeit ausgebaut.
- Die Sprachförderung in den Schulen wird bedarfsgerecht erweitert.
- Der Stellenplan für die Berliner Schule wird mit Beginn des
Schuljahres 2009/2010 entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten
aktualisiert und zum Zeitpunkt der Aufnahme der Schulstruktrurreform
erstmalig schulbezogen fortgeschrieben.
- Funktionsstellen werden als Planstellen ausgewiesen und öffentlich
ausgeschrieben.
- Das Qualifizierungs- und Unterstützungsprogramm für die Schulleitungen
und Kollegien wird schulbezogen erstellt und den Personalvertretungen der
Regionen, der berufsbildenden Schulen sowie zentralverwalteten Schulen zur
Beteiligung unmittelbar vorgelegt.