Schulstrukturreform muss durch eine Personalstrukturreform ergänzt werden

Auf dem Vertretertag des Verbandes Bildung und Erziehung – VBE – forderte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, den Senat auf, die Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Berliner Schule durch eine Personalstrukturreform zu ergänzen. Die Ergänzung der Schulstrukturreform durch eine Personalstrukturreform ist nach Ansicht des Landesvorsitzenden des dbb berlin, Joachim Jetschmann, deshalb notwendig, um das geplante Reformvorhaben bis 2015 durch geeignete dienstrechtliche und organisatorische Maßnahmen abzusichern.

„Die vom Senat vorgesehenen „umfassenden Qualifizierungs- und Unterstützungsprogramme“ für die Schulleitungen und Kollegien sind bisher weder den Personalvertretungen noch den Bildungsgewerkschaften im dbb berlin bekannt“, stellte Jetschmann auf dem Vertretertag des VBE fest. „Es reicht nicht aus, wieder nur die Berliner Lehrkräfte oberflächlich über die Reformziele zu informieren. Die beabsichtigte Strukturreform der Berliner Schule erfordert auch eine veränderte Personalstruktur und ein verbessertes Personalmanagement mit jeweils neuen Inhalten zur Verbesserung der Alltagssituation der Lehrkräfte“, führte Jetschmann vor den Delegierten des Vertretertages des VBE weiter aus.

Die Personalstruktur in der Berliner Schule und das Personalmanagement sollten wie folgt weiterentwickelt werden:

  1.  So sind in den neuen Sekundarschulen sowie Ganztagsgymnasien Einzelarbeitszimmer für die Lehrkräfte einzurichten, um zu ermöglichen, dass die Lehrerinnen und Lehrer außerhalb des Unterrichts ihre Aufgaben in den Schulen wahrnehmen können. Wahlweise können häusliche Arbeitszimmer genutzt werden.
  2.  Die pädagogische Kompetenz und somit die pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte werden weiter individuell gestärkt.
  3. Die pädagogischen Konzeptionen der Schulen sind den gesellschaftlichen sowie örtlichen Bedingungen anzupassen.
  4. Die Lehrerbildung wird nach der neuen Schulstruktur ausgerichtet.
  5. Neue Lehrkräfte müssen die Einstellungsvoraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen und einen Vorbereitungsdienst ableisten. Das Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen bleibt bestehen.
  6. Bei der vom Senat geplanten Neugestaltung des Berliner Laufbahnrechts sind die Voraussetzungen für das neue Lehramt nach der Schulstrukturreform rechtlich zu schaffen.
  7. Die Einführung der neuen Schularten (Sekundarschulen und Ganztagsgymnasien) erfordert eine Reform der Besoldungs- und Entgeltstruktur für die Lehrkräfte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Landesbesoldungsgesetz und in der bundeseinheitlichen Entgeltordnung vorzusehen.
  8. Die Grundgehälter der beamteten Lehrkräfte werden denen der Lehrerinnen und Lehrer in den anderen 15 Bundesländern angepasst. 
  9. Bei der Anwendung des TV-L für die Lehrkräfte erfolgt eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern, um die Zuordnung und Vorwegnahme von Entgeltstufen nach einheitlichen Bedingungen in den Ländern zu gewährleisten.
  10. Zur gesundheitlichen Förderung der Lehrkräfte werden in den Regionen zusammen mit den Schulen Expertenteams unter Beteiligung der Lehrkräfte gebildet.
  11. Die Regelungen für die Altersermäßigung für angestellte Lehrkräfte werden altersgerecht erweitert und auf die beamteten Lehrkräfte übertragen.
  12. Für die Lehrkräfte werden die Regelungen über die begrenzte Dienstfähigkeit nach dem Beamtenstatusgesetz eingeführt.
  13. Eine Zuordnung der langzeiterkrankten Lehrkräfte zum Zentralen Personalüberhangmanagement – Stellenpool – wird abgelehnt. Das Projekt „zur Akquise von Einsatzmöglichkeiten dauererkrankter Lehrkräfte mit Restleistungsvermögen“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird sofort eingestellt.
  14. Die wöchentliche Pflichtstundenzahl wird für alle Lehrkräfte auf 24 Stunden einheitlich festgesetzt.
  15. Zur Unterstützung der Schulleitungen und der Verwaltungsleitungen in den Regionen werden in den Schulen Verwaltungsfachkräfte eingesetzt.
  16. Der Einsatz von Sozialpädagoginnen und –pädagogen in den Schulen vor Ort wird durch zusätzliche Planstellen erweitert und zur schülerorientierten Sozialarbeit ausgebaut.
  17. Die Sprachförderung in den Schulen wird bedarfsgerecht erweitert.
  18. Der Stellenplan für die Berliner Schule wird mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten aktualisiert und zum Zeitpunkt der Aufnahme der Schulstruktrurreform erstmalig schulbezogen fortgeschrieben.
  19. Funktionsstellen werden als Planstellen ausgewiesen und öffentlich ausgeschrieben.
  20. Das Qualifizierungs- und Unterstützungsprogramm für die Schulleitungen und Kollegien wird schulbezogen erstellt und den Personalvertretungen der Regionen, der berufsbildenden Schulen sowie zentralverwalteten Schulen zur Beteiligung unmittelbar vorgelegt.