Konfrontation und konstruktive Zusammenarbeit beim beamtenpolitischen Grundsatzgespräch

Das Klima beim beamtenpolitischen Grundsatzgespräch des dbb berlin mit dem Innensenator am vergangenen Freitag (13. November 2009) war von konstruktiver Zusammenarbeit und Konfrontation bestimmt. Bei der Erörterung der Besoldungsrückstände bei den Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin prallten die unterschiedlichen Auffassungen aufeinander. Schon bei der Bewertung der Ausgangslage herrschte zwischen Innensenator und der Delegation des dbb berlin Uneinigkeit. Während der Senat keinen Anlass sieht, die Kürzung der Sonderzahlung und die Streichung des Urlaubsgeldes im Jahre 2003 rückgängig zu machen, vertrat der dbb berlin die Ansicht, dass die Minderungen der Dienstbezüge als Bestandteil des Solidarpaktes für den öffentlichen Dienst befristet sind.

Bild: Die Delegation des dbb berlin

Den vom dbb berlin auch aus Gerechtigkeitsgründen eingeforderten finanziellen Ausgleich der Gehaltskürzungen seit 2003 zum 1. Januar 2010 will der Senat mit Hinweis die finanzielle Lage des Landes Berlin und im Vergleich zur Höhe der Sonderzahlungen in den anderen Bundesländern ab September 2006 nicht entsprechen. 
 
Vom dbb berlin wurde diese Argumentationskette zurückgewiesen. 
 
"Was für die Tarifbeschäftigten ab Januar 2010 gelten wird, muss auch für die Beamtinnen und Beamten gelten," so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, während des beamtenpolitischen Grundsatzgespräches mit dem Innensenator. 
 
Die durch die nicht vorgenommenen Anpassungen der Grundgehälter ab August 2004 eingetretenen Besoldungsrückstände bei den Beamtinnen und Beamten erkannte der Innensenator zwar an, sah aber keine Möglichkeit, diese auszugleichen.
 
Er gab lediglich Überlegungen bekannt, wonach der für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 65 Euro "irgendwie" auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden sollte. Weitere Überlegungen zur Besoldungsentwicklung stellte der Innensenator nach Abschluss der laufenden Tarifverhandlungen zur Übernahme des neuen Tarifrechts der Länder in Aussicht. Die Aufnahme von Verhandlungen über die Besoldung der Beamten und Beamten lehnte er bis dahin ab. 

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (Bild links) lehnte die Aufnahme von Besoldungsverhandlungen bis zum Abschluss der laufenden Tarifverhandlungen ab.
 
Der Berliner dbb Chef Joachim Jetschmann (Bild rechts) verlangte eine Gleichbehandlung der Beamten mit dem Tarifbereich des öffentlichen Dienstes
   

Der dbb berlin forderte die sofortige Aufnahme von Verhandlungen. Im Mittelpunkt dieser Verhandlungen muss die Anpassung der Besoldung an das Besoldungsniveau der anderen Bundesländer stehen. Dabei verwies die Verhandlungsdelegation des dbb berlin insbesondere auf die vorgelegten Erhebungen über die Besoldungsrückstände im Land Berlin. 
 
Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, schilderte den deutlich gestiegenen Unmut der Beamtinnen und Beamten über die Haltung des Senats, wie er in den vergangenen Wochen auf den Personalversammlungen in den Dienststellen oder zum Beispiel bei der Versammlung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am 3. November sowie bei den Beamtinnen des einfachen und mittleren Dienst oder den beamteten Ärztinnen und Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes geäußert worden ist.
 
"Der Senat hat es selbst in der Hand, ob er den Weg der Konfrontation mit den Beamtinnen und Beamten fortsetzt und so besondere Aktionen provoziert," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin. 
 
Über das beamtenpolitische Grundsatzgespräch wird am 17. November der Landeshauptvorstand des dbb berlin unterrichtet. Die zum 23. November einberufene Personalrätekonferenz des dbb berlin wird sich auch mit den Besoldungsrückständen befassen.
 
Die Erörterungen zu den vom dbb berlin vorgeschlagenen weiteren Themen: Personalbedarfskonzept 2013, Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen, Verhältnis von § 76 Absatz 3 Satz 3 2. Halbsatz LBG zur § 46 Absatz 2 LBhVO, Dienstrechtsreform in den Modulen Besoldung und Versorgung, Gewährung von Mehrarbeitsvergütung und Erschwerniszulagen, Versorgungsauskünfte, Anpassungsfaktoren nach § 69 e BeamtVG, Informationen zur "Versorgungslücke nach § 14 a BeamtVG im Bereich der Bildungsverwaltung, Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen, Bekleidungsordnung für die Berliner Justizverwaltung, Einführung der integrierten Sekundarschule/dienstrechtliche Begleitvorschriften, Ausführungsvorschriften über die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung, Anforderungen von Personalakten durch die Strafverfolgungsbehörden, Änderungen der Erholungsurlaubsverordnung, Muster-Gestellenvertrag für die Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen nach § 20 BeamtStG, Verschwiegenheitspflicht nach § 37 BeamtStG, Schutz beamteter Mitglieder des Hauptpersonalrates pp. nach § 44 PersVG, Freistellung von Ersatzmitgliedern des Hauptpersonalrates zur Teilnahme an den Sitzungen usw., Rückforderung von Bürokostenentschädigung bei Gerichtsvollziehern, erfolgte in konstruktiver Zusammenarbeit. Über die Gesprächsergebnisse wird in Gremien des dbb berlin umfassend berichtet werden.