Das Klima beim beamtenpolitischen Grundsatzgespräch des dbb berlin
mit dem Innensenator am vergangenen Freitag (13. November 2009) war von konstruktiver
Zusammenarbeit und Konfrontation bestimmt. Bei der Erörterung der
Besoldungsrückstände bei den Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin prallten
die unterschiedlichen Auffassungen aufeinander. Schon bei der Bewertung der
Ausgangslage herrschte zwischen Innensenator und der Delegation des dbb berlin
Uneinigkeit. Während der Senat keinen Anlass sieht, die Kürzung der
Sonderzahlung und die Streichung des Urlaubsgeldes im Jahre 2003 rückgängig zu
machen, vertrat der dbb berlin die Ansicht, dass die Minderungen der
Dienstbezüge als Bestandteil des Solidarpaktes für den öffentlichen Dienst
befristet sind.
Bild: Die Delegation des dbb berlin
Den vom dbb berlin auch aus
Gerechtigkeitsgründen eingeforderten finanziellen Ausgleich der
Gehaltskürzungen seit 2003 zum 1. Januar 2010 will der Senat mit Hinweis die
finanzielle Lage des Landes Berlin und im Vergleich zur Höhe der
Sonderzahlungen in den anderen Bundesländern ab September 2006 nicht
entsprechen.
Vom dbb berlin wurde diese Argumentationskette
zurückgewiesen.
"Was für die Tarifbeschäftigten ab Januar 2010 gelten
wird, muss auch für die Beamtinnen und Beamten gelten," so der
Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, während des
beamtenpolitischen Grundsatzgespräches mit dem Innensenator.
Die
durch die nicht vorgenommenen Anpassungen der Grundgehälter ab August 2004
eingetretenen Besoldungsrückstände bei den Beamtinnen und Beamten erkannte der
Innensenator zwar an, sah aber keine Möglichkeit, diese auszugleichen.
Er gab lediglich Überlegungen bekannt, wonach der für die Tarifbeschäftigten
des Landes Berlin vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 65 Euro "irgendwie"
auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden sollte. Weitere
Überlegungen zur Besoldungsentwicklung stellte der Innensenator nach Abschluss
der laufenden Tarifverhandlungen zur Übernahme des neuen Tarifrechts der
Länder in Aussicht. Die Aufnahme von Verhandlungen über die Besoldung der
Beamten und Beamten lehnte er bis dahin ab.
| Berlins Innensenator Ehrhart Körting
(Bild links) lehnte die Aufnahme von Besoldungsverhandlungen
bis zum Abschluss der laufenden Tarifverhandlungen ab. Der Berliner dbb Chef Joachim Jetschmann (Bild rechts) verlangte eine Gleichbehandlung der Beamten mit dem Tarifbereich des öffentlichen Dienstes |
|
![]() |
Der dbb berlin forderte
die sofortige Aufnahme von Verhandlungen. Im Mittelpunkt dieser Verhandlungen
muss die Anpassung der Besoldung an das Besoldungsniveau der anderen
Bundesländer stehen. Dabei verwies die Verhandlungsdelegation des dbb
berlin insbesondere auf die vorgelegten Erhebungen über
die Besoldungsrückstände im Land Berlin.
Der Landesvorsitzende des
dbb berlin, Joachim Jetschmann, schilderte den deutlich gestiegenen Unmut der
Beamtinnen und Beamten über die Haltung des Senats, wie er in den vergangenen
Wochen auf den Personalversammlungen in den Dienststellen oder zum Beispiel
bei der Versammlung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am 3. November
sowie bei den Beamtinnen des einfachen und mittleren Dienst oder den beamteten
Ärztinnen und Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes geäußert worden ist.
"Der Senat hat es selbst in der Hand, ob er den Weg der Konfrontation mit
den Beamtinnen und Beamten fortsetzt und so besondere Aktionen provoziert,"
erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin.
Über das
beamtenpolitische Grundsatzgespräch wird am 17. November der
Landeshauptvorstand des dbb berlin unterrichtet. Die zum 23. November
einberufene Personalrätekonferenz des dbb berlin wird sich auch mit den
Besoldungsrückständen befassen.
Die Erörterungen zu den vom dbb
berlin vorgeschlagenen weiteren Themen: Personalbedarfskonzept 2013,
Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen, Verhältnis von § 76
Absatz 3 Satz 3 2. Halbsatz LBG zur § 46 Absatz 2 LBhVO, Dienstrechtsreform in
den Modulen Besoldung und Versorgung, Gewährung von Mehrarbeitsvergütung und
Erschwerniszulagen, Versorgungsauskünfte, Anpassungsfaktoren nach § 69 e
BeamtVG, Informationen zur "Versorgungslücke nach § 14 a BeamtVG im Bereich
der Bildungsverwaltung, Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte
Beamtinnen, Bekleidungsordnung für die Berliner Justizverwaltung, Einführung
der integrierten Sekundarschule/dienstrechtliche Begleitvorschriften,
Ausführungsvorschriften über die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung,
Anforderungen von Personalakten durch die Strafverfolgungsbehörden, Änderungen
der Erholungsurlaubsverordnung, Muster-Gestellenvertrag für die Zuweisung
einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen nach § 20 BeamtStG,
Verschwiegenheitspflicht nach § 37 BeamtStG, Schutz beamteter Mitglieder des
Hauptpersonalrates pp. nach § 44 PersVG, Freistellung von Ersatzmitgliedern
des Hauptpersonalrates zur Teilnahme an den Sitzungen usw., Rückforderung von
Bürokostenentschädigung bei Gerichtsvollziehern, erfolgte in konstruktiver
Zusammenarbeit. Über die Gesprächsergebnisse wird in Gremien des dbb berlin
umfassend berichtet werden.