Bundesverwaltungsgericht bestätigt schwere Niederlage der Berliner Justiz

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. März 2009 die Beschwerden des Leiters der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerden in Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Oktober 2008 in einer Personalvertretungssache wegen mehrfacher Verletzung der Schutzvorschrift von § 44 PersVG bei der Übertragung eines anderen Arbeitsgebietes für ein Mitglied des Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz und des Hauptpersonalrates zurückgewiesen.

Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts werden dem Landeshauptvorstand des dbb berlin in seiner Frühjahrstagung am 17. März zur Beratung vorgelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Landeshauptvorstand die Vorgänge, die zu der Umsetzung geführt haben, und die personalvertretungsrechtlichen Verfahren eingehend würdigen wird. 

Eine weitere Erörterung der schwerwiegenden Missachtung von Rechten der Personalvertretungen und einer einzelnen Personalrätin im Bereich der Berliner Justiz ist während der Personalrätekonferenz des dbb berlin am 31. März vorgesehen.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Personalrätekonferenz werden die einschlägigen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Auswertung in ihren Dienststellen ausgehändigt bekommen.

Über die Ergebnisse der Beratungen in den Gremien des dbb berlin wird weiter öffentlich berichtet werden.