Bei der Anhörung des Abgeordnetenhauses zum Dienstrechtsänderungsgesetz wies der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, Überlegungen des Innensenators zur Abkoppelung des Versorgungsrechts für Berliner Beamtinnen und Beamten von den Regelungen des bundeseinheitlichen Beamtenversorgungsgesetzes zurück.
Der Senator für Inneres hatte bei den Erörterungen für ein neu gefasstes Landesbeamtengesetz auf Nachfrage von Abgeordneten seinen im Oktober 2008 vorgelegten Gesetzesentwurf zur Ersetzung des Beamtenversorgungsgesetzes durch Landesrecht wieder in die parlamentarische Diskussion eingeführt.
So stellte der Innensenator das geltende Versorgungsrecht erneut als veränderungsbedürftig dar. Besonders bei den Regelungen über die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die Anrechnung von Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten und die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes sieht der Innensenator dringenden Handlungsbedarf.
Für den dbb berlin wies der Landesvorsitzende Joachim Jetschmann die teilweise auch falschen Darstellungen des geltenden Versorgungsrechts durch den Senator für Inneres mit Nachdruck zurück. Besonders betonte der Landesvorsitzende des dbb berlin, dass alles getan werden muss, um die Einheitlichkeit des Versorgungsrechts in den Bundesländern weiter zu gewährleisten. "Veränderungen beim Versorgungsrechts sind nicht im Schnellverfahren herbeizuführen, sondern diese sind nur bei zwingenden Gründen und dann mit großer Sorgfalt bei genauester Prüfung der Auswirkungen für die Betroffenen vorzunehmen", führte Jetschmann vor den Mitgliedern des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Sport und dem Innensenator aus.