Reise- und Umzugskostenrecht darf nicht verändert werden

In der Neufassung des Landesbeamtengesetzes – LBG – sieht der Senat in seiner Vorlage an das Abgeordnetenhaus vom 15.01.2009 vor, dass die Beamtinnen und Beamten auf die Reisekostenvergütung und den Auslagenersatz künftig ausdrücklich verzichten dürfen. Damit will der Senat die Ausgaben bei den Reisekosten erheblich mindern.
 
Mit dieser Abkehr vom Bundesreisenkostenrecht verfolgt der Senat insbesondere das Ziel, dass die Berliner Lehrkräfte bei Schulfahrten auf die Erstattung von Reisekosten bzw. Auslagenersatz verzichten.
 
„Diese rechtliche Möglichkeit zum Verzicht wird nach der eindeutigen Intention des Senats nur durch erheblichen Druck auf die Lehrkräfte wirksam werden können", stellte heute der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, fest. Und weiter führte er aus: „Die Folgen des Zwangs zum Verzicht auf Reisekosten sind in der Gesetzesbegründung ebenso wie die rechtlichen Folgen für die Lehrkräfte, wenn sie den Verzicht nicht erklären, nicht bedacht worden.“
 
„Der dbb berlin appelliert an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses, die heute in erster Lesung über das neue LBG beraten, die beabsichtigte Regelung in § 77 des neuen Landesbeamtengesetzes besonders kritisch zu würdigen,“ äußerte sich der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, kurz vor der Sitzung des Abgeordnetenhauses.