In der Neufassung des Landesbeamtengesetzes – LBG – sieht der Senat
in seiner Vorlage an das Abgeordnetenhaus vom 15.01.2009 vor, dass die
Beamtinnen und Beamten auf die Reisekostenvergütung und den Auslagenersatz
künftig ausdrücklich verzichten dürfen. Damit will der Senat die Ausgaben bei
den Reisekosten erheblich mindern.
Mit dieser Abkehr vom
Bundesreisenkostenrecht verfolgt der Senat insbesondere das Ziel, dass die
Berliner Lehrkräfte bei Schulfahrten auf die Erstattung von Reisekosten bzw.
Auslagenersatz verzichten.
„Diese rechtliche Möglichkeit zum Verzicht
wird nach der eindeutigen Intention des Senats nur durch erheblichen Druck auf
die Lehrkräfte wirksam werden können", stellte heute der Landesvorsitzende des
dbb berlin, Joachim Jetschmann, fest. Und weiter führte er aus: „Die Folgen
des Zwangs zum Verzicht auf Reisekosten sind in der Gesetzesbegründung ebenso
wie die rechtlichen Folgen für die Lehrkräfte, wenn sie den Verzicht nicht
erklären, nicht bedacht worden.“
„Der dbb berlin appelliert an die
Fraktionen des Abgeordnetenhauses, die heute in erster Lesung über das neue
LBG beraten, die beabsichtigte Regelung in § 77 des neuen
Landesbeamtengesetzes besonders kritisch zu würdigen,“ äußerte sich der
Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, kurz vor der Sitzung des
Abgeordnetenhauses.