hauptstadt magazin 12/2009
1997

Am 28. Februar 1997 wurde das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts im Bundesgesetzblatt verkündet. Über die Einsparungen, die das Land Berlin seitdem auf Kosten der Beamtinnen und Beamten eingespart hat, wurde während der Verhandlungen über den Solidarpakt 2003 verhandelt. Der Senat hat die hat die jährlichen Einsparbeträge nicht anerkannt. Der Senat ist in der Pflicht, angesichts der Nichtgewährung von Leistungszulagen und Leistungsprämien seit 1997 die eingesparten Finanzmittel für die Besoldungsanpassung ab 1. Januar 2010 zu verwenden. Der finanzielle Ausgleichsanspruch der Beamtinnen und Beamten bleibt in jedem Falle bestehen und wird aus Sicht des dbb berlin Gegenstand bei den Verhandlungen zum Abbau der Besoldungsrückstände sein. Mehr dazu und zu weiteren Themen im aktuellen hauptstadt magazin.