dbb berlin prüft Entwurf der Landesbeihilfeverordnung
Den vom Senator für Inneres kurzfristig zur Beteiligung vorgelegten
Entwurf einer Landesbeihilfeverordnung - LBhVO - prüft der dbb berlin und
bereitet eine Stellungnahme nach § 83 des Landesbeamtengesetzes - LBG - vor.
Nach dem Landesbeamtengesetz findet gegenwärtig im Land Berlin die
Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 Anwendung. Der Senator für
Inneres hat in seinem Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von
Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Landesbeilfeverordnung
- LBhVO) vorgesehen, dass die Regelungen der Bundesbeihilfevorordnung
überwiegend übernommen werden.
Von der
Bundesbeihilfeverordnung sollen folgende Regelungen abweichen:
- In Bezug auf die Beihilfefähigkiet der Aufwendungen für Arznei- und
Verbandmittel wird die bis zum Dezember 2003 geltende Regelung unter
Beachtung neuster Rechtsprechung und in Anlehnung an § 34 Absatz 1 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch wieder eingeführt. Danach sind mit wenigen
Ausnahmen (z. B. Mittel für Abmagerung, Mittel zur Zügelung des Appetits)
die schriftlich verordneten Arznei- und Verbandmittel beihilfefähig. Mit
dieser Regelung wird im Hinblick auf die Beihilfefähigkeit von
Arzneimitteln nicht mehr nach verschreibungspflichtigen und nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterschieden.
- Die bisherigen Regelungen über die Eigenbehalte für Arznei- und
Verbandmittel, für Hilfsmittel, bei Fahrtkosten und für die
Inanspruchnahme einer
häuslichen Krankenpflege werden nicht in die
Landesbeihilfeverordnung übernommen. Einzig die Eigenbehalte bei
vollstationärer Krankenhausbehandlung, bei Behandlung in
Rehabilitationseinrichtungen (Sanatorien) und bei
Rehabilitsationsmaßnahmen werden weiterhin bei der Berechnung und
Festsetzung der Beihilfe berücksichtigt.
- Als Ausgleich für den Wegfall der vorstehend genannten Eigenbehalte
sieht der Entwurf der Landesbeihilfeverordnung des Innensenators vor, den
Betrag für die sog. Praxisgebühr 'moderat' um zwei Euro auf insgesamt
zwölf Euro zu erhöhen.
Zur Information der Beihilfeberechtigten werden in den nächsten Tagen
Informationsbroschüren mit der Bundesbeihilfeverordnung und den geltenden
Rechtsvorschriften zur Beihilfegewährung im Land Berlin über die
Mitgliedsgewerkschaften und -verbände zur Verteilung kommen.
Vom dbb
berlin sind auch die Personalräte um Stellungnahmen zu dem Entwurf der
Landesbeihilfeverordnung bis zum 21. Juli 2009 gebeten worden.