dbb berlin prüft Entwurf der Landesbeihilfeverordnung

Den vom Senator für Inneres kurzfristig zur Beteiligung vorgelegten Entwurf einer Landesbeihilfeverordnung - LBhVO - prüft der dbb berlin und bereitet eine Stellungnahme nach § 83 des Landesbeamtengesetzes - LBG - vor. Nach dem Landesbeamtengesetz findet gegenwärtig im Land Berlin die Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 Anwendung. Der Senator für Inneres hat in seinem Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Landesbeilfeverordnung - LBhVO) vorgesehen, dass die Regelungen der Bundesbeihilfevorordnung überwiegend übernommen werden.
 
Von der Bundesbeihilfeverordnung sollen folgende Regelungen abweichen:

Zur Information der Beihilfeberechtigten werden in den nächsten Tagen Informationsbroschüren mit der Bundesbeihilfeverordnung und den geltenden
Rechtsvorschriften zur Beihilfegewährung im Land Berlin über die Mitgliedsgewerkschaften und -verbände zur Verteilung kommen.
 
Vom dbb berlin sind auch die Personalräte um Stellungnahmen zu dem Entwurf der Landesbeihilfeverordnung bis zum 21. Juli 2009 gebeten worden.