Nach einer Bekanntmachung
der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26. November 2009 ist die Zahl
der Stellen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes, die nach Ablauf der
Einführung durch Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte besetzt werden
können, von der Personalkommission des Senats für 2009 auf 25 festgelegt
worden.
Bis zum 15. Januar 2010 können die Dienstbehörden
jeweils bis zu 4 Beamtinnen und Beamten zum Eigungsfeststellungs- und
Auswahlverfahren anmelden.
Der Geschäftsstelle des Senats von Berlin
sind nach dem festgelegten Anforderungsprofil die in den Dienstbehörden
ausgewählten Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes zu benennen.