Nur kurze Meldefrist zum Aufstiegsverfahren in den höheren Verwaltungsdienst

Nach einer Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26. November 2009 ist die Zahl der Stellen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes, die nach Ablauf der Einführung durch Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte besetzt werden können, von der Personalkommission des Senats für 2009 auf 25 festgelegt worden.
 
Bis zum 15. Januar 2010 können die Dienstbehörden jeweils bis zu 4 Beamtinnen und Beamten zum Eigungsfeststellungs- und Auswahlverfahren anmelden.
 
Der Geschäftsstelle des Senats von Berlin sind nach dem festgelegten Anforderungsprofil die in den Dienstbehörden ausgewählten Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes zu benennen.