dbb berlin lehnt rechtswidrige Regelung über die Vorweggewährung von Gehaltsstufen für Lehrkräfte ab

In einer ausführlichen Stellungnahme für den Hauptpersonalrat des Landes Berlin hat der dbb berlin die vom Senator für Inneres vorgelegten Regelungen zur Deckung des Personalbedarfs nach § 16 Absatz 5 TV-L wegen Verletzung wichtiger Rechtsgrundsätze abgelehnt.

Die den Gewerkschaften bisher vorenthaltene Regelung über die Vorweggewährung von Gehaltsstufen für Lehrkräfte verletzt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz durch den Ausschluss mindestens der Hälfte der betroffenen Lehrkräfte.

Durch den Verzicht, die personalpolitischen und tarifrechtlichen Ausgangssituationen im Bildungsbereich zu beschreiben, würde die vorgesehene Regelung eine hohe Anzahl von arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Folge haben, wenn nicht der Senat die Regelungen noch rechtssicher gestaltet.

Da die Lehrkräfte, die vorgezogene höhere Arbeitsentgelte erhalten sollen, alle Eignungskriterien für eine Verbeamtung erfüllen müssen, schlägt der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, vor, die Lehrkräfte wieder bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung beim Land Berlin ab sofort zu verbeamten.