Am Vortage zur Personalrätekonferenz des dbb berlin hat der 60. Fachsenat -Personalvertretungsrecht – des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nach zwei Anhörungen festgestellt, dass die Justizsenatorin, die Senatsverwaltung für Justiz sowie der Leiter der Justizvollzugsanstalt für Frauen bei der Umsetzung eines Mitgliedes des Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz und des Hauptpersonalrates im Juli 2005 die Schutzvorschrift des § 44 Personalvertretungsgetz verletzt haben. Das Oberverwaltungsgericht ließ hiergegen Rechtsbeschwerden nicht zu.
Bereits das Veraltungsgericht Berlin hatte am 30. Mai 2007 die Verletzung der Rechte des Hauptpersonalrates und des Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz aus § 44 Personalvertretungsgesetz festgestellt. Danach hätten beide Stufenvertretungen vor dem angewiesenen Wechsel des Aufgabengebietes bei gleichzeitigem Dienstortwechsel ihre vorherige Zustimmung erteilen müssen. Gegen diese Beschlüsse hatte die Justizverwaltung Beschwerden eingelegt.
In der mündlichen Begründung bei der gestrigen Zurückweisung der Beschwerden der Justizsenatorin, der Senatsverwaltung für Justiz und des Leiters der Justizvollzugsanstalten für Frauen betonte der Fachsenat für Personalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in besonderer Weise, dass Sinn und Zweck von § 44 Personalvertretungsgesetz der Schutz des einzelnen Personalratsmitgliedes ist.
Bereits in den Anhörungen und Rechtsgesprächen wies der Fachsenat des OVG Berlin-Brandenburg ausdrücklich nach vorgetragenen Zweifeln der Justizverwaltung darauf hin, dass der Gesetzgeber diesen Schutz vorgesehen und nie in Zweifel gezogen hat und die Dienststellenleitungen zur Beachtung der Schutzvorschrift verpflichtet sind. Besonders die Gewährleistung der inneren Unabhängigkeit eines Personalratsmitgliedes bei der Ausübung seiner Tätigkeit wird von § 44 des Personalvertretungsgesetzes erfasst.
Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, erklärte nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wörtlich: "Die Justizsenatorin hat eine schwere Niederlage erlitten, die nun die Verantwortlichen in der Berliner Justiz veranlassen muss, endlich die gezielten Attacken und Machenschaften in Gemeinsamkeit mit Dritten sowie Disziplinierungsversuche gegen Personalräte des dbb berlin in der Berliner Justiz zu unterlassen."