Die Anzahl der bei den Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugseinrichtungen beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist von Ende 1996 von 9.275 auf jetzt 7.993 gesunken. Dies wurde bei der Ermittlung der Wahlberechtigten für die regelmäßigen Personalratswahlen vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2008 festgestellt.
„Dieser Verlust von 1.282 (13,82 %) Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Berliner Justiz stellt immer mehr die Funktionsfähigkeit der Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugseinrichtungen in Frage“, führte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, nach Bekanntwerden der neuen Justizzahlen aus.
Der Personalabbau in der Berliner Justiz wurde nach Erhebungen des dbb berlin besonders in der Zeit von 2001 unter der politischen Verantwortung von SPD und Linkspartei betrieben.
Im Vergleich zu den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden in den anderen Bundesländern ist nach den bundeseinheitlichen Kriterien für die Ermittlung des Personalbedarfs u. a. die freiwillige Gerichtsbarkeit nur mit ca. 75 % des erforderlichen Personals besetzt. Im Justizvollzug fehlt besonders im Bereich der Beamtinnen und Beamten, die rund um die Uhr Schicht- und Wechseldienst leisten müssen, das Personal für die Betreuung der Inhaftierten.
„Die Koalitionsparteien SPD und Linkspartei und der Senat sind aufgefordert, die Funktionsfähigkeit der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sowie Justizvollzugseinrichtungen durch zusätzliches Personal zu gewährleisten“, erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin.
„Bei den Vorbereitungen für den nächsten Doppelhaushalt 2010/2011 sind
die politischen Konsequenzen aus dem Personalmangel durch die
Justizsenatorin zu ziehen. Die hohe Arbeitsmotivation der Beschäftigten in
der Berliner Justiz darf nicht weiter ausgebeutet werden“, führte der
Landesvorsitzende des dbb berlin ergänzend aus.