Einfachen Dienst abschaffen und Justizwachtmeisterdienst in den mittleren Dienst übernehmen

„Die 392 Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden in den Besoldungsgruppen A 3, A 4 und A 5 sind in den mittleren Dienst ab Besoldungsgruppe A 6 zu übernehmen“, fordert der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, im Zusammenhang mit dem vom Innensenator vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berliner Laufbahngesetzes.

In der besoldungspolitischen Initiative 2008 hat der dbb berlin kürzlich auf seinem Gewerkschaftstag auch seine Forderung auf Überleitung des einfachen Dienstes in den mittleren Dienst in die Besoldungsgruppen ab A 6 bekräftigt.

„Die Überleitung des Justizwachtmeisterdienstes in den mittleren Dienst ist angesichts der Aufgabenstellung der Beamtinnen und Beamten längst überfällig“, so der Landesvorsitzende des dbb berlin.

Die 392 Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 würden mit der Überleitung in die Besoldungsgruppen ab A 6 auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizwachtmeisterdienstes bei der Senatsverwaltung für Justiz gleichgestellt werden, die bereits Anfang 2008 alle in die Besoldungsgruppe A 6 überführt worden sind.

„Die Überleitung der Justizwachtmeister/innen bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden in den mittleren Dienst ab Besoldungsgruppe A 6 ist auch deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit, da die 2008 neu dem Justizwachtmeisterdienst übertragenen Sicherheitsaufgaben erhöhte Anforderungen stellen und die mit denen anderer Vollzugsdienste im mittleren Dienst vergleichbar sind“, so weiter der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann.

Die zusätzlichen Kosten für die Überleitung des Justizwachtmeisterdienstes vom einfachen Dienst in den mittleren Dienst sind nach den Berechnungen des dbb berlin für den Justizhaushalt tragbar und bereits im laufenden Haushaltsjahr zu leisten.