dbb berlin fordert Bereitstellung von Dienstkleidung auf Landeskosten

Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, hat den Senator für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, aufgefordert, auch ab 1. Januar 2009 die Bereitstellung von Dienstkleidung für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Berliner Polizei, der Feuerwehr und des Justizvollzuges sowie in anderen Bereichen der Berliner Verwaltung auf Landeskosten sicherzustellen.
 
In dem Schreiben an den Innensenator wurde vom dbb berlin darauf hingewiesen, dass die Ausführungsvorschriften des Senats über die Verpflichtung der Beamten zum Tragen von Dienstkleidung vom 18. Juni 1968 sowie die Regelungen über des Einkleidungsgeld und Bekleidungsgeld mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft treten.
 
Der dbb berlin betonte gegenüber dem Innensenator besonders das Bestehen eines dringenden Handlungsbedarfs, da nicht nur die Rechtsvorschriften über die Bereitstellung der Dienstkleidung auf Landeskosten Ende 2008 ihre Gültigkeit verlieren, sondern zum Beispiel im Bereich des Berliner Justizvollzuges bereits von der Justizsenatorin Vorbereitungen getroffen worden sind, um die Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten sowie die Justizvollzugsangestellten nicht unwesentlich an der Beschaffung der Dienstkleidung auf private Kosten mit fast 75 v. H. der jährlichen Beschaffungskosten zu beteiligen.
 
Die Forderung des dbb berlin, die Dienstkleidung auf Landeskosten bereitzustellen, wurde von einer Verhandlungsdelegation unter Leitung des Landesvorsitzenden des dbb berlin, Joachim Jetschmann, während der Erörterungen über das neue Landesbeamtengesetz mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienstrechtsabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vertreten.
 
Die Vertreterinnen und Vertreter von DPolG, gkl und BSBD im dbb berlin haben eine Ergänzung von § 39 - künftig § 70 - des Landesbeamtengesetzes - LBG - dahingehend vorgeschlagen, dass im LBG ausdrücklich gesetzlich die Verpflichtung des Dienstherrn zur Bereitstellung der Dienstkleidung auf Landeskosten festgeschrieben wird. Auch hierüber wird der dbb berlin im Rahmen seines nächsten beamtenpolitischen Gespräches mit dem Innensenator verhandeln.