Der dbb berlin hat die beabsichtigte Erhöhung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind für die Berliner Landesbeamten begrüßt, gleichzeitig aber den Zeitpunkt der Anpassung scharf kritisiert.
In einem Schreiben an den Berliner Innensenator Ehrhart Körting reagiert der dbb berlin mit Unverständnis auf das vorgesehene Inkrafttreten der Regelung erst am Tag nach der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt. „Die maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Jahr 1998 ergangen. Seit dem 1. September 2006 ist der Berliner Gesetzgeber selbst berechtigt und auch verpflichtet, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt hätte das Land Berlin den verfassungswidrigen Zustand unmittelbar beseitigen müssen und nicht erst knapp zwei Jahre nach Übertragung der Besoldungsgesetzgebungskompetenz“, heißt es in dem Schreiben wörtlich. Der dbb berlin fordert deshalb eine rückwirkende Erhöhung des Familienzuschlags ab 1. September 2006.
Zugleich bedauert der dbb berlin in seinem Schreiben, dass jetzt lediglich einer verfassungsrechtlich gebotenen Verpflichtung auf Erhöhung des so genannten Kinderzuschlages nachgekommen werden soll, nicht aber die dringend notwendige Besoldungsanpassung zum 1. Januar 2008 auf den Weg gebracht wird. Der dbb berlin, der zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung von 2,9 Prozent und Einmalzahlungen für die Jahre 2005 bis 2007 fordert, warnt in seinem Schreiben nochmals vor einem weiteren Anwachsen des Besoldungsrückstandes der Berliner Beamtinnen und Beamten..