Nach den öffentlichen Auseinandersetzungen über die Medikamentenverwaltung in der Justizvollzugsanstalt Moabit im Jahre 2007 werden auch 2008 immer wieder schwere Fehler und Versäumnisse der Justizverwaltung bekannt. Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, und der Landesvorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten – BSBD-Berlin –, Thomas Goiny, benennen solche Fehler und Versäumnisse.
(1) Kurz vor den Verhandlungen über die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin vom 11. Juli 2007 beim Amtsgericht Tiergarten gegen mehrere Justizvollzugsbeamte der Justizvollzugsanstalt Moabit ist ein schwerwiegendes Organisationsverschulden der Justizverwaltung zu beklagen. Nach wie vor hat die Justizverwaltung über die Verwaltung und Lagerung der Medikamente für die Inhaftierten in den Arztgeschäftsstellen der Justizvollzugsanstalten keine Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Justizverwaltung hat lediglich die haushaltsrechtlichen Zuständigkeiten zum Bestellverfahren der Medikamente für die Inhaftierten geregelt. Bestandsnachweise über die in den Arztgeschäftsstellen in den Justizvollzugseinrichtungen vorhandenen Medikamente sind weiterhin nicht vorgesehen. Dies war und ist der grundlegende Organisationsmangel für den die Justizverwaltung verantwortlich ist.
(2) Ein weiteres Versäumnis ist darin zu sehen, dass entgegen § 151 Absatz 2 des Strafvollzugsgesetzes – StVollzG - die Aufsicht der Senatsverwaltung für Justiz über die Gesundheitsfürsorge in den Justizvollzugseinrichtungen nicht durch medizinische Fachkräfte wahrgenommen wird. Angesichts der im vergangenen Jahr im Abgeordnetenhaus geführten Debatten über das Gesundheitswesen in den Justizvollzugseinrichtungen ist dies ein nicht haltbarer Zustand.
(3) So ist ferner das Justizvollzugskrankenhaus ohne ärztliche Leitung.
Die Planstelle für eine(n) Leitende(n) Medizinaldirektor/in wurde zwar
mehrfach ausgeschrieben, eine Besetzung dieser wichtigen Leitungsfunktion
ist jedoch seit langem nicht in Sicht.
(4) Die vollständige Nutzung des neuen Justizvollzugskrankenhauses in
Berlin- Charlottenburg ist deshalb nicht möglich, weil die Justizverwaltung
zu wenig Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger beschäftigt.
(5) Zu beklagen ist auch der Mangel an Ärztinnen und Ärzten, die unmittelbar in den Justizvollzugseinrichtungen hauptamtlich die Inhaftierten betreuen. Langjährig tätige ärztliche Mitarbeiter/innen verlassen den Justizvollzug, weil sie offenbar mit ihren Arbeitsbedingungen nicht mehr einverstanden sind. Eine gezielte Nachwuchsgewinnung für den Gesundheitsdienst des Justizvollzuges findet nicht statt.
(6) Eine von der Senatsverwaltung für Justiz selbst initiierte verwaltungsinterne Untersuchung der Organisation der Gesundheitsfürsorge ist immer noch nicht erstellt bzw. bekannt gegeben worden. Experten/-innen berichten immer wieder, dass die Justizverwaltung nicht den Mut aufbringt, auch unpopuläre Organisationsentscheidungen im Interesse der Gesundheitsfürsorge im Berliner Justizvollzug zu treffen.
(7) Besorgniserregend sind auch die Beanstandungen des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anfang April veröffentlichen Jahresbericht 2007 über die unzulässige Weitergabe von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern/-innen des Gesundheitsdienstes des Justizvollzuges durch die Justizverwaltung an die auch aus externen Persönlichkeiten bestehende Untersuchungsgruppe Medikamentenversorgung im Jahre 2007. Auch die Rüge des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines ehemaligen