Die vom dbb berlin im April in die Wege geleitete
besoldungspolitische Initiative 2008 ist auf Erfolgskurs, auch wenn eine
allgemeine Besoldungserhöhung immer noch nicht verwirklicht ist.
Die vom Landeshauptvorstand des dbb berlin beschlossene besoldungspolitische
Initiative 2008 zeigt immer mehr Wirkung. So wird das Abgeordnetenhaus in
dieser Woche Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes beschließen, die für
die öffentlichen Schulen die einheitliche Gestaltung und Zuordnung von
Aufgabenbereichen auch im Landesbesoldungsrecht durch weitere
Funktionszusätze für Lehrkräfte und mit Amtszulagen sicherstellen. Des
Weiteren wird die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit
Verheirateten auch im Berliner Besoldungsrecht vorgenommen. „Damit werden
Forderungen des dbb berlin erfüllt", so der Landesvorsitzende des dbb
berlin, Joachim Jetschmann.
Der dbb berlin hat allerdings kein Verständnis dafür, dass der Senat von
Berlin die Forderung nach einer allgemeinen Besoldungserhöhung nicht
aufgegriffen hat. Die vom dbb berlin bei der Vorbereitung des vorliegenden
Gesetzesentwurfes im Herbst 2007 erhobene Forderung weist der Senat mit der
Bemerkung zurück: „Derartige Maßnahmen stehen jedoch derzeit nicht zur
Diskussion.“ „Diese Feststellung des Senats ist unhaltbar und brüskiert die
Berliner Beamtinnen und Beamten zum wiederholten Male", so der
Landesvorsitzende des dbb berlin.
Jetschmann weiter: „Die Berliner Beamtinnen und Beamten dürfen nicht von
einer positiven Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt
werden. Die aufgenommenen Tarifverhandlungen für die
Tarifbeschäftigten/Arbeitnehmer werden wesentlich von der Solidarität der
Beamtinnen und Beamten begleitet. Wer diese Solidarität dazu missbraucht,
angesichts des finanziellen Rahmens die Beamtinnen und Beamten von
Besoldungserhöhungen auszuschließen, gefährdet nicht nur die gern in
Anspruch genommene Solidarität, sondern der stellt auch den Grundsatz des
Sanierungspaktes 2003 in Frage. Hier haben die
Tarifbeschäftigten/Arbeitnehmer und die Beamtinnen und Beamten ihren Beitrag
zur Sanierung des Landeshaushalts geleistet. Die Gleichbehandlung darf nicht
nur bei einer Minderung der Gehälter gelten. Sie ist insbesondere auch bei
einer Steigerung der Gehälter zu beachten!“