Besoldungspolitische Initiative 2008 des dbb berlin weiterhin erfolgreich

Die vom dbb berlin im April in die Wege geleitete besoldungspolitische Initiative 2008 ist auf Erfolgskurs, auch wenn eine allgemeine Besoldungserhöhung immer noch nicht verwirklicht ist.  
 
Die vom Landeshauptvorstand des dbb berlin beschlossene besoldungspolitische Initiative 2008 zeigt immer mehr Wirkung. So wird das Abgeordnetenhaus in dieser Woche Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes beschließen, die für die öffentlichen Schulen die einheitliche Gestaltung und Zuordnung von Aufgabenbereichen auch im Landesbesoldungsrecht durch weitere Funktionszusätze für Lehrkräfte und mit Amtszulagen sicherstellen. Des Weiteren wird die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Verheirateten auch im Berliner Besoldungsrecht vorgenommen. „Damit werden Forderungen des dbb berlin erfüllt", so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann.
 
Der dbb berlin hat allerdings kein Verständnis dafür, dass der Senat von Berlin die Forderung nach einer allgemeinen Besoldungserhöhung nicht aufgegriffen hat. Die vom dbb berlin bei der Vorbereitung des vorliegenden Gesetzesentwurfes im Herbst 2007 erhobene Forderung weist der Senat mit der Bemerkung zurück: „Derartige Maßnahmen stehen jedoch derzeit nicht zur Diskussion.“ „Diese Feststellung des Senats ist unhaltbar und brüskiert die Berliner Beamtinnen und Beamten zum wiederholten Male", so der Landesvorsitzende des dbb berlin.
 
Jetschmann weiter: „Die Berliner Beamtinnen und Beamten dürfen nicht von einer positiven Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt werden. Die aufgenommenen Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten/Arbeitnehmer werden wesentlich von der Solidarität der Beamtinnen und Beamten begleitet. Wer diese Solidarität dazu missbraucht, angesichts des finanziellen Rahmens die Beamtinnen und Beamten von Besoldungserhöhungen auszuschließen, gefährdet nicht nur die gern in Anspruch genommene Solidarität, sondern der stellt auch den Grundsatz des Sanierungspaktes 2003 in Frage. Hier haben die Tarifbeschäftigten/Arbeitnehmer und die Beamtinnen und Beamten ihren Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts geleistet. Die Gleichbehandlung darf nicht nur bei einer Minderung der Gehälter gelten. Sie ist insbesondere auch bei einer Steigerung der Gehälter zu beachten!“