Berliner Rechtspolitik bleibt Antworten schuldig

Nach den Ergebnissen der vom Statistischen Bundesamtes im August veröffentlichten Justiz- und Rechtspflegestatistiken „Justiz auf einen Blick“ erwartet der dbb berlin Antworten auf wichtige Fragestellungen der Berliner Rechtspolitik.

  1. Die vom Statistischen Bundesamt für 2006 ermittelten Daten und Fakten zur Strafverfolgung weisen aus, dass es in Berlin bei 29,4 Prozent der insgesamt 231.004 Strafverfahren zur Anklage gekommen ist. Demgegenüber wurden 67,2 Prozent durch die Staatsanwaltschaft endgültig eingestellt.  Diese Quote ist die zweithöchste im Ländervergleich. An erster Stelle liegt Hamburg mit 71 Prozent.
  2. Beim Ländervergleich der Verurteilungsquote 2006 liegt Berlin mit dem niedrigen Wert von 78 Prozent an 11. Stelle. Nach den bundeseinheitlichen Kriterien gibt die Verurteilungsquote an, wie viele der Personen, gegen die ein Straf- oder Strafbefehlsverfahren erledigt wurde, verurteilt werden.
  3. Das Statistische Bundesamt stellt fest, dass die Bedeutung des Jugendarrests in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist: „So schwankte die (maßgeblich von den Kapazitäten der im Land vorhandenen Einrichtungen) beeinflusste Bedeutung des Jugendarrests zwischen 38 Prozent in Berlin und 8 Prozent in Rheinland-Pfalz.“
  4. Die bundesweite Anwendungsquote von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden wurde mit 67 Prozent ermittelt. Die Länder Saarland (89 Prozent), Schleswig-Holstein (88 Prozent), Hamburg (88 Prozent), Hessen (81 Prozent), Bayern (75 Prozent), Niedersachsen (72 Prozent), Nordrhein-Westfalen (70 Prozent), Bremen (69 Prozent), Rheinland-Pfalz (63 Prozent) und Thüringen (61 Prozent) liegen deutlich vor Berlin mit 57 Prozent.
  5. Bei den zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen (Aussetzungsquote) hält Berlin von allen Bundesländern mit 65 Prozent das Schlusslicht. Gleichwohl wurde für das Land Berlin in 77 Prozent der Bewährungsunterstellungen der erfolgreiche Abschluss festgestellt.
  6. Berlin hatte 2007 mit hohem Abstand gegenüber allen anderen Bundesländern die höchste Gefangenenrate, d. h. je 100.000 Einwohner/innen standen 151 Inhaftierte gegenüber. Der Bundesdurchschnitt lag bei 91 Gefangenen und im zweibelasteten Bundesland in Hamburg bei 117 je 100.000 Einwohner/innen.
  7. Die Kapazitätsauslastung der Justizvollzugseinrichtungen lag in Berlin 2007 bei 100 % am Erhebungsstichtag. Bundesweit waren die Justizvollzugsanstalten zu durchschnittlich 93 % ausgelastet.
  8. Der Anteil der Einsitzenden mit Ersatzfreiheitsstrafen lag 2007 mit 7 Prozent zwar im Bundesdurchschnitt  bestätigt aber erneut, dass in Berlin immer noch die wirtschaftlichen Verhältnisse Einfluss auf den Justizvollzug haben, da es sich bei den sehr kurzen Haftstrafen  in Wahrheit um nicht bezahlte Geldstrafen handelt.
  9. Berlin hat mit 29 Richtern/-innen je 100.000 Einwohner/innen 2006 zusammen mit Hamburg die höchste Richterdichte im Bereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 18 Richtern/-innen.
  10. In Berlin vertreten sich zu 23 Prozent der Kläger/innen selbst vor Gericht. Es ist mit Abstand der höchste Wert aller Bundesländer.
  11. Als besonders belastend wird für die Berliner Amtsgerichte in der Bundesstatistik festgestellt, dass die Anzahl der Bagatellverfahren in Berlin bei den Zivilverfahren mit 26,8 Prozent den absoluten Spitzenwert in den Bundesländern darstellt. Als Bagatellverfahren werden die zivilrechtlichen Streitigkeiten bezeichnet, bei denen der Streitwert bis zu 300 Euro liegt. Das Statistische Bundesamt führt dazu aus: „Die Kosten, die durch die Durchführung von sogenannten Bagatellverfahren bei den Gerichten verursacht werden, übersteigen den verhandelten Streitwert um ein Vielfaches. Die durch Bagatellverfahren gebundenen Kapazitäten der Gerichte stehen für an Prozesse nicht zur Verfügung bzw. verzögern die Rechtsprechung.“
  12. Das Land Berlin ist bei den laufenden Ausgaben im Justizvollzug je Gefangenen am 30. November 2005 mit 30.200 Euro nicht nur auf den 9. Platz im Ländervergleich abgesunken, sondern liegt auch noch mit 1.000 Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Das Land Brandenburg lag mit 46.500 Euro doppelt so hoch wie Sachsen (22.600 Euro) und weit vor Berlin. Darin wird deutlich, dass zum Beispiel die Bildung von Vollzugsgemeinschaften oder gemeinsame Beschaffungsvorhaben der Länder Berlin und Brandenburg dem Landeshaushalt des Landes Brandenburg nützen und den Landeshaushalt Berlin belasten und finanzielle Kapazitäten insbesondere für Verbesserung der Personalbetreuungsrelationen den Berliner Justizvollzugseinrichtungen entziehen.