Berliner Rechtspolitik bleibt Antworten schuldig
Nach den Ergebnissen der vom Statistischen Bundesamtes im August
veröffentlichten Justiz- und Rechtspflegestatistiken „Justiz auf einen
Blick“ erwartet der dbb berlin Antworten auf wichtige Fragestellungen der
Berliner Rechtspolitik.
- Die vom Statistischen Bundesamt für 2006 ermittelten Daten und
Fakten zur Strafverfolgung weisen aus, dass es in Berlin bei 29,4
Prozent der insgesamt 231.004 Strafverfahren zur Anklage gekommen ist.
Demgegenüber wurden 67,2 Prozent durch die Staatsanwaltschaft endgültig
eingestellt. Diese Quote ist die zweithöchste im Ländervergleich.
An erster Stelle liegt Hamburg mit 71 Prozent.
- Beim Ländervergleich der Verurteilungsquote 2006 liegt Berlin mit
dem niedrigen Wert von 78 Prozent an 11. Stelle. Nach den
bundeseinheitlichen Kriterien gibt die Verurteilungsquote an, wie viele
der Personen, gegen die ein Straf- oder Strafbefehlsverfahren erledigt
wurde, verurteilt werden.
- Das Statistische Bundesamt stellt fest, dass die Bedeutung des
Jugendarrests in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist: „So
schwankte die (maßgeblich von den Kapazitäten der im Land vorhandenen
Einrichtungen) beeinflusste Bedeutung des Jugendarrests zwischen 38
Prozent in Berlin und 8 Prozent in Rheinland-Pfalz.“
- Die bundesweite Anwendungsquote von Jugendstrafrecht bei
Heranwachsenden wurde mit 67 Prozent ermittelt. Die Länder Saarland (89
Prozent), Schleswig-Holstein (88 Prozent), Hamburg (88 Prozent), Hessen
(81 Prozent), Bayern (75 Prozent), Niedersachsen (72 Prozent),
Nordrhein-Westfalen (70 Prozent), Bremen (69 Prozent), Rheinland-Pfalz
(63 Prozent) und Thüringen (61 Prozent) liegen deutlich vor Berlin mit
57 Prozent.
- Bei den zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen
(Aussetzungsquote) hält Berlin von allen Bundesländern mit 65 Prozent
das Schlusslicht. Gleichwohl wurde für das Land Berlin in 77 Prozent der
Bewährungsunterstellungen der erfolgreiche Abschluss festgestellt.
- Berlin hatte 2007 mit hohem Abstand gegenüber allen anderen
Bundesländern die höchste Gefangenenrate, d. h. je 100.000
Einwohner/innen standen 151 Inhaftierte gegenüber. Der
Bundesdurchschnitt lag bei 91 Gefangenen und im zweibelasteten
Bundesland in Hamburg bei 117 je 100.000 Einwohner/innen.
- Die Kapazitätsauslastung der Justizvollzugseinrichtungen lag in
Berlin 2007 bei 100 % am Erhebungsstichtag. Bundesweit waren die
Justizvollzugsanstalten zu durchschnittlich 93 % ausgelastet.
- Der Anteil der Einsitzenden mit Ersatzfreiheitsstrafen lag 2007 mit
7 Prozent zwar im Bundesdurchschnitt bestätigt aber erneut, dass
in Berlin immer noch die wirtschaftlichen Verhältnisse Einfluss auf den
Justizvollzug haben, da es sich bei den sehr kurzen Haftstrafen in
Wahrheit um nicht bezahlte Geldstrafen handelt.
- Berlin hat mit 29 Richtern/-innen je 100.000 Einwohner/innen 2006
zusammen mit Hamburg die höchste Richterdichte im Bereich der
Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 18
Richtern/-innen.
- In Berlin vertreten sich zu 23 Prozent der Kläger/innen selbst vor
Gericht. Es ist mit Abstand der höchste Wert aller Bundesländer.
- Als besonders belastend wird für die Berliner Amtsgerichte in der
Bundesstatistik festgestellt, dass die Anzahl der Bagatellverfahren in
Berlin bei den Zivilverfahren mit 26,8 Prozent den absoluten Spitzenwert
in den Bundesländern darstellt. Als Bagatellverfahren werden die
zivilrechtlichen Streitigkeiten bezeichnet, bei denen der Streitwert bis
zu 300 Euro liegt. Das Statistische Bundesamt führt dazu aus: „Die
Kosten, die durch die Durchführung von sogenannten Bagatellverfahren bei
den Gerichten verursacht werden, übersteigen den verhandelten Streitwert
um ein Vielfaches. Die durch Bagatellverfahren gebundenen Kapazitäten
der Gerichte stehen für an Prozesse nicht zur Verfügung bzw. verzögern
die Rechtsprechung.“
- Das Land Berlin ist bei den laufenden Ausgaben im Justizvollzug je
Gefangenen am 30. November 2005 mit 30.200 Euro nicht nur auf den 9.
Platz im Ländervergleich abgesunken, sondern liegt auch noch mit 1.000
Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Das Land Brandenburg lag mit 46.500
Euro doppelt so hoch wie Sachsen (22.600 Euro) und weit vor Berlin.
Darin wird deutlich, dass zum Beispiel die Bildung von
Vollzugsgemeinschaften oder gemeinsame Beschaffungsvorhaben der Länder
Berlin und Brandenburg dem Landeshaushalt des Landes Brandenburg nützen
und den Landeshaushalt Berlin belasten und finanzielle Kapazitäten
insbesondere für Verbesserung der Personalbetreuungsrelationen den
Berliner Justizvollzugseinrichtungen entziehen.