Behörden droht Fachkräftemangel

Für die Berliner Verwaltung ist es zur Feststellung des Personalbedarfs in den nächsten 20 Jahren dringend notwendig, dass endlich für alle Verwaltungszweige ein Personalentwicklungsplan erstellt wird. Dafür ist die Erstellung eines aktuellen Personalstandsberichts erforderlich. Der letzte - veröffentlichte - Personalstandsbericht datiert aus dem Jahre 2005 mit Daten der zurückliegenden Jahre.

Für eine Personalplanung gibt es in Berlin keine Planungsgrundlage, die auch Angaben über die Altersstruktur und die Art der Beschäftigung enthält. Die Weigerung der Behördenleitungen, den genauen Personalbedarf auf der Basis einer Ist- und Sollanalyse zu ermitteln, ist das entscheidende Hindernis für die Erstellung eines Landespersonalentwicklungsplanes.

Der Senat und das Abgeordnetenhaus müssen schnellstens die Grundlagen für die Ermittlung des Personalistbestandes und die Planungsgrundlagen für einen Landespersonalentwicklungsplan festlegen. Die aktuellen Erfahrungen bei der Nachwuchsgewinnung sind zusammenzufassen, um die wichtigen Fragestellungen z. B. über die Zugangsvoraussetzungen zu den Berufen des öffentlichen Dienstes, die Berufs- und Studienwünsche der Schulabgänger/innen oder die Verdrängung der Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss oder mittleren Schulabschluss durch Abiturienten von den Ausbildungsplätzen für die Laufbahnen der mittleren Dienste sowie die Höhe der Ausbildungsvergütungen oder Anwärterbezüge zu klären.