Verwaltungsgericht Arnsberg: Besoldung der Landesbeamten in NRW verfassungswidrig

Die Besoldung der Beamten des Landes NRW entspricht seit 2003 nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil sie „in unzulässiger Weise von der allgemeinen Einkommensentwicklung  abgekoppelt“ ist. Zu dieser Einschätzung ist das Verwaltungsgericht Arnsberg gekommen. Deshalb hat das Gericht vier Klageverfahren, in denen um das Ende 2003 abgeschaffte Urlaubsgeld gestritten wird, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt, teilte es am 17. Januar 2008 mit.

Die Abschaffung des Urlaubsgeldes durch das Sonderzahlungsgesetz NRW vom November 2003 führe zu einem mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden verfassungswidrigen Zustand, weil hierdurch zusammen mit anderen, die Beamtenbezüge negativ beeinflussenden Maßnahmen des Landes in den Kernbestand der verfassungsrechtlich geschuldeten Besoldung und Versorgung der Beamten (Alimentation) eingegriffen wird, heißt es dazu in den Vorlagebeschlüssen vom 27. Dezember 2007, die den Beteiligten jetzt zugegangen sind.

Geklagt hatte unter anderem ein Justizamtsinspektor im Dienst des Landes NRW. (Az.: 2 K 3224/04)