Die Absicht der Justizsenatorin, Stellen des Leitungspersonals der Strafverfolgungsbehörden durch Änderung des Landesbesoldungsgesetzes um je eine Besoldungsgruppe heben zu lassen, lässt Zweifel an der Aufrichtigkeit der Personalpolitik aufkommen, wenn gleichzeitig mindestens 20 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 32 Stellen für Richterinnen und Richter und 34 Stellen für Justizvollzugsobersekretäre/innen nicht besetzt sind.
„Die Zweifel an der Aufrichtigkeit der Personalpolitik der Justizsenatorin sind berechtigt“, so Joachim Jetschmann, Landesvorsitzender des dbb berlin, nach Erhalt des weiteren Gesetzesentwurfs des Senats zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften.
Die Gesetzesinitiative der Senatorin für Justiz, Gisela von der Aue, sieht vor, dass die Stellen des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft von BesGr. R 4 nach BesGr. R 5 und der Leiterin der Amtsanwaltschaft von BesGr. R 2 nach BesGr. R 3 sowie neun Stellen für Hauptabteilungsleiter/innen bei der Staatsanwaltschaft von BesGr. R 2 mit Amtszulage nach BesGr. R 3 zum 1. März 2009 übergeleitet werden sollen.
„Es ist zwar richtig, dass die Ämter des Leitungspersonals der Berliner Strafverfolgungsbehörden neu bewertet werden, nachdem bereits vor Jahren im Zuge der Übertragung der Dienstbehördeneigenschaft auf die Gerichte unter anderem die Ämter der Gerichtspräsidenten/-innen aufgewertet worden sind. Da aber fast zeitgleich mit der Vorlage der Gesetzesinitiative zur Hebung der Stellen bekannt wurde, wie viel Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie im Justizvollzug unbesetzt sind, erhält die besoldungspolitische Initiative einen sehr bitteren Beigeschmack,“ erklärte Jetschmann weiter.
„Wenn die Berliner Justiz es sich leisten kann, über 50 (!) Stellen des staatsanwaltlichen bzw. richterlichen Dienstes und fast 40 Stellen des Justizvollzugsdienstes nicht zu besetzen, so dass die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft und die schwierigen richterlichen Aufgaben sowie des Justizvollzuges erheblich vernachlässigt werden müssen, ist sie mit einer anderen personalpolitisch positiven Maßnahme nicht ernst zu nehmen,“ führte der Landesvorsitzende des dbb berlin weiter aus.
„Das gesamte Führungspersonal der Berliner Justiz steht,“ so Jetschmann, „mit der Justizsenatorin angesichts der hohen Zahl der unbesetzten Stellen in der Kritik, wenn nicht sogar zur Disposition, da noch vor wenigen Wochen einhellig für das Sozialgericht wegen der Steigerung bei den eingehenden Klagen infolge der bekannten Probleme mit Hartz-IV zusätzliche 40 Stellen für Richter gefordert worden sind.“
Der dbb berlin begrüßt daher die Ergebnisse der Beratungen des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Von der Justizsenatorin werden danach belegbare Ermittlungen zum Personalbedarf in allen Dienststellen der Berliner Justiz und eine unverzügliche Besetzung der unbesetzten Stellen erwartet.