Jetschmann begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Stellenpool

Der Vorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, hat das Verbot des Bundesverwaltungsgerichts, Beamte in zentrale Stellenpools zu versetzen,  begrüßt.  "Das ganze Verfahren ist nur Lug und Betrug", kritisierte  Jetschmann das seit vielen Jahren in Berlin praktizierte Verfahren in der Berliner Zeitung. Die Versetzungen seien ohnehin nur aus "haushaltstechnischen Gründen" erfolgt. Tatsächlich seien viele versetzte Beamte weiter in ihrer alten Dienststelle tätig.

Der dbb berlin fordert jetzt vom Senat eine aktuelle Personalübersicht über den Berliner Öffentlichen Dienst. Der letzte Bericht stammt aus dem Jahre 2005. "Wir wissen beispielsweise nichts über Altersstrukturen", begründete Landeschef Joachim Jetschmann die Forderung. Gleichzeitig warnte der dbb Landesbund vor weiterem Personalabbau zu Lasten der Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes.

Das Bundesverwaltungsgericht  hat am 18.09.2008 auf die Klage zweier Berliner Beamten entschieden, dass eine Versetzung von Beamten in einen Stellenpool rechtswidrig ist. die Beamten hätten ihre Posten in Bezirksämtern aufgeben müssen, aber beim Stellenpool kein neues Amt erhalten. "Stattdessen werden sie nach Art von Leiharbeitnehmern zu verschiedenen Dienststellen abgeordnet oder bei Beschäftigungslosigkeit fortgebildet oder umgeschult", monierte das Gericht. Der  verfassungsrechtliche Grundsatz, wonach  jedem Beamten ein seinem Status entsprechendes Amt zu übertragen und  eine amtsangemessen  Beschäftigung zu gewähren ist,  werde auf diese Weise verletzt.