Arbeitsgericht bestätigt: Polizeibehörde handelt unrechtmäßig
DPolG Berlin: Auch Tarifbeschäftigte haben Grundrechte

Das Grundrecht auf Streik gilt auch für Angestellte der Polizei. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und den Bemühungen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin um Teilnahme am Warnstreik stattgegeben. Die Notdienstverpflichtung wurde aufgehoben.

Durch Presseveröffentlichungen hatte die Polizeibehörde den Eindruck zu erwecken versucht, dass die Gewerkschaften durch den Streik die Sicherheit der Stadt gefährden würden. Der Berliner DPolG-Chef Pfalzgraf: „Keine Polizeigewerkschaft geht leichtfertig mit der Sicherheit der Bürger um. Jetzt wird die Kahlschlagpolitik der letzten Jahre offensichtlich. Die Sicherheit in Berlin wird von Rot-Rot gefährdet und nicht von Gewerkschaften!“