Deutsche Justiz-Gewerkschaft provoziert Ausschluss

Der Landesverband Berlin der Deutschen Justiz-Gewerkschaft – DJG – hat durch die Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger – BDR -, dem Deutschen Gerichtsvollzieher Bund – DGVB – und dem Bund der Strafvollzugsbediensteten – BSBD – im Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz den Ausschluss aus dem dbb berlin provoziert.
 
Die Landesleitung des dbb berlin hat unmittelbar nach der konstituierenden Sitzung des neuen Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz beschlossen, das Verfahren zum Ausschluss der DJG-Berlin aus dem dbb berlin einzuleiten.
 
Die vier Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin haben bei der Wahl zum Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz gemeinsam bei den Beamtinnen und Beamten einen Stimmenanteil von 72 % und bei der Gruppe der Arbeitnehmer 59,94 % und so 15 von 23 Mandaten im Gesamtpersonalrat erhalten. Durch die Verweigerung der Zusammenarbeit mit den drei anderen Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin und das Zusammengehen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die DJG-Berlin den herausragenden Wahlerfolg verspielt und so auch die Interessen von Mitgliedsgewerkschaften im dbb berlin missachtet sowie grundsätzliche Mitgliedspflichten verletzt.
 
Dieses gewerkschaftsschädigende Verhalten der DJG-Berlin und die weitere Nichteinhaltung von Pflichten einer Mitgliedsgewerkschaft haben unter anderem zum Beschluss der Landesleitung des dbb berlin geführt, die Mitgliedschaft der DJG-Berlin mit Wirkung vom 17. Dezember 2008 ruhend zu stellen.