Der Landesverband Berlin der Deutschen Justiz-Gewerkschaft – DJG
– hat durch die Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher
Rechtspfleger – BDR -, dem Deutschen Gerichtsvollzieher Bund – DGVB – und
dem Bund der Strafvollzugsbediensteten – BSBD – im Gesamtpersonalrat der
Berliner Justiz den Ausschluss aus dem dbb berlin provoziert.
Die Landesleitung des dbb berlin hat unmittelbar nach der konstituierenden
Sitzung des neuen Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz beschlossen, das
Verfahren zum Ausschluss der DJG-Berlin aus dem dbb berlin einzuleiten.
Die vier Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin haben bei der Wahl zum
Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz gemeinsam bei den Beamtinnen und
Beamten einen Stimmenanteil von 72 % und bei der Gruppe der Arbeitnehmer
59,94 % und so 15 von 23 Mandaten im Gesamtpersonalrat erhalten. Durch die
Verweigerung der Zusammenarbeit mit den drei anderen Mitgliedsgewerkschaften
des dbb berlin und das Zusammengehen mit der Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di hat die DJG-Berlin den herausragenden Wahlerfolg verspielt und so
auch die Interessen von Mitgliedsgewerkschaften im dbb berlin missachtet
sowie grundsätzliche Mitgliedspflichten verletzt.
Dieses
gewerkschaftsschädigende Verhalten der DJG-Berlin und die weitere
Nichteinhaltung von Pflichten einer Mitgliedsgewerkschaft haben unter
anderem zum Beschluss der Landesleitung des dbb berlin geführt, die
Mitgliedschaft der DJG-Berlin mit Wirkung vom 17. Dezember 2008 ruhend zu
stellen.