Betriebliche Gesundheitsförderung muss Chefsache werden
Nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrates für die Behörden, Gerichte und nichtsrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin rief der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, die Behördenleiterinnen und –leiter in der Berliner Verwaltung dazu auf, sich besonders der Umsetzung der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement – DV Gesundheit – vom 12. November 2007 zu widmen.
Hintergrund für die Forderung des Landesvorsitzenden ist, dass nach den Erhebungen des dbb berlin die neuen Vorschriften über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung vielfach völlig unbeachtet geblieben sind. „Dem“, so Joachim Jetschmann, „muss in konzertierten Aktionen zwischen den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen wirksam entgegengetreten werden.“
Den Senat und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses forderte Jetschmann auf, die neuen Aufgaben der Gesundheitskoordinatoren/innen in allen Dienststellen der Berliner Verwaltung bei der Ausstattung mit Planstellen und Personal zu berücksichtigen.
Die einvernehmlich zwischen dem Senat unter Beteiligung des Rates der Bürgermeister und dem Hauptpersonalrat getroffenen Vereinbarungen über die Umsetzung der DV Gesundheit insbesondere durch den Einsatz der Gesundheitskoordinatoren/innen müssen bei den landes- oder bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnungen zum Beispiel bei der Steuerverwaltung, der Berliner Polizei, den Schulen, in den Bezirksverwaltungen oder bei den Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugseinrichtungen berücksichtigt werden.
Die in Ziffer 6.3 Absatz 2 erfolgten Festschreibungen über die Berücksichtigung der Funktion der Gesundheitskoordinatoren/innen in den Geschäftsplänen und Geschäftsverteilungsplänen ist durch einen Zuschlag von mindestens 10 vom Hundert bei den Personalbedarfsberechnungsgrundlagen aufzunehmen.
Weiter forderte der Landesvorsitzende des dbb berlin zur Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung:
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Berliner Verwaltung sind umfassend über die DV Gesundheit und über die getroffenen Umsetzungsschritte fortlaufend zu informieren;
die Dienststellenleitungen ermitteln zusammen mit den Beschäftigtenvertretungen den neuen Bedarf an zusätzlichen Haushaltsmitteln für die Personal-, Sach- und Investitionsausgaben der Betrieblichen Gesundheitsförderung,
dem dbb berlin ist die Mitarbeit in der Steuerungsgruppe für Gesundheitsmanagement bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durch Entsendung einer fachkundigen Vertreterin bzw. eines Vertreters sofort zu ermöglichen,
die Schulung für Führungskräfte der Berliner Verwaltung und der Gerichte sowie der Strafverfolgungsbehörden ist erheblich zu intensivieren,
das Fortbildungsangebot für die Gesundheitskoordinatoren/innen an der Verwaltungsakademie Berlin ist allen Betroffenen gezielt bekannt zu machen und die Zahl der Teilnehmerplätze entsprechend dem tatsächlichen Bedarf auszuweiten,
für den jährlichen Gesundheitsbericht des Senators für Inneres und Sport und die jährlichen örtlichen Gesundheitsberichte werden einheitliche Berichtsanforderungen festgesetzt, die sich nach dem Umsetzungsstand der DV Gesundheit richten und sich auf ein bis zwei konkreter Maßnahmen der Gesundheitsförderung beziehen,
zur Erstellung der landeseinheitlichen Gesundheitsstatistik sind nach den langjährigen Vorbereitungen innerhalb kürzester Zeit die IT-gestützten Fachvoraussetzungen für alle Dienststelle und Dienstkräfte sowie für die Richterinnen und Richter zu schaffen,
bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 84 Absatz 2 Satz 1 SGB IX ist die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen sicherzustellen und
die von der Zentralen Stelle bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport finanziell geförderten Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und –organisation sind den Beschäftigtenvertretungen bekannt zu geben, darüber hinaus erfolgt eine gemeinsame Auswertung der Auswirkungen auf den Dienstbetrieb.