1. Lesung zur Abschaffung des haushaltsrechtlichen Wartejahres vor Beförderungen

Das Abgeordnetenhaus hat im Rahmen der Beratungen über das 6. Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung am 13. November in erster Lesung auch über die Abschaffung des haushaltsrechtlichen Wartejahres vor Beförderungen von Beamtinnen und Beamten beraten.

Es erfolgte zunächst eine Überweisung an den Hauptausschuss zur Beratung. Der dbb berlin wird auch dieses Gesetzesvorhaben weiter begleiten und umgehend über die Entscheidungen des Parlaments informieren.

Die Regelung über das haushaltsrechtliche Wartejahr vor Beförderungen von Beamtinnen und Beamten war als eine Maßnahme zur Konsolidierung des Haushalts im Jahr 1996 geschaffen worden., um die Beförderungskosten während der Haushaltswirtschaft zu senken. Die dadurch im Jahr des Inkrafttretens erzielten haushaltswirtschaftlichen Einsparungen von rund 8 Mio. Euro kumulierten in den Folgejahre nicht, sondern werden jeweils nach 12 Monaten kassenwirksam.

In der Gesetzesvorlage stellt der Senat ferner fest, dass die einmalig erzielten finanziellen Auswirkungen grundsätzlich nicht die personalpolitische Wirkung einer generellen zwölfmonatigen Wartefrist rechtfertigten.