Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen des Landes Berlin sind seit 2003/2004 von der Einkommens- und Besoldungsentwicklung beim Bund, den Bundesländern und den Kommunen abgekoppelt. Die durch die Föderalismusreform I dem Land Berlin ab 1. September 2006 übertragene Kompetenz für das Besoldungsrecht wurde nicht genutzt, um die Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen anzupassen.
Der eingetretene Einkommensrückstand ist inzwischen sehr hoch. Nach der aktuellen Entwicklung nach dem Tarifabschluss für den Bund und die Kommunen und den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in den anderen Bundesländern wird der Einkommensrückstand in Berlin einen Stand erreichen, der nicht hinnehmbar ist.
Der dbb – beamtenbund und tarifunion – berlin hält daher die folgenden Verbesserungen für dringend notwendig:
1. Anwärterbezüge
Die seit 1. August 2004 unverändert gebliebenen Anwärterbezüge sind
mindestens auf 55 vom Hundert der Bezüge des Eingangsamtes zu erhöhen.
2. Anwärtersonderzuschläge
Die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen ist wieder zu ermöglichen,
um insbesondere qualifizierte und leistungsbereite junge Menschen für ein
Lehramt im Beamtenverhältnis in Berlin zu gewinnen.
3. Ostangleichung
Die vorgesehene Ostangleichung der Dienstbezüge für die Beamtinnen und
Beamten ab Besoldungsgruppe A 10 zum 1. Januar 2010 ist auf den 1. Juli 2008
vorzuziehen.
4. Abschaffung des einfachen Dienstes
Die Ämter in den Besoldungsgruppen ab A 2 sind abzuschaffen. Die
vorhandenen Beamtinnen und Beamten sind in den mittleren Dienst – zum
Bespiel den Justizwachtmeisterdienst – ab Besoldungsgruppe A 6 zu
übernehmen.
5. Erhalt der Obergrenzen für Beförderungsämter
Die im Jahre 2007 gemeinsam mit der Finanzverwaltung festgelegte Anzahl für
die Beförderungsämter ist festzuschreiben. Die bisherige Bewertung und
Zuordnung der Funktionen für Gerichts- und Bewährungshelfer/innen in die
Besoldungsordnung müssen erhalten bleiben.
6. Nachholung der entgangenen Einmalzahlungen
Die seit 2005 vom Bund und den Ländern gewährten jährlichen Einmalzahlungen
in Höhe von 300 Euro sind nachträglich auszubringen.
7. Lineare Besoldungsanpassungen
Die in den anderen Bundesländern und beim Bund vorgenommenen linearen
Besoldungsanpassungen sind rückwirkend auch in Berlin zum 1. Januar 2008 in
Höhe von 2,9 Prozent vorzunehmen.
8. Jährliche Sonderzahlung
Die derzeitige jährliche Sonderzahlung in Höhe von 640 Euro ist in einem
ersten Schritt auf 30 Prozent des Monatsbezugs zu erhöhen und als allgemein
gewährter Bezügebestandteil – wie beim Bund – in die Grundgehaltstabelle
einzubauen. Dabei wird für die Beamtinnen und Beamten bis zur
Besoldungsgruppe A 8 entsprechend des Bundessonderzahlungsgesetzes der
Zahlungsbetrag um 100 Euro erhöht.
9. Übernahme der neuen Grundgehaltstabelle für die Beamtinnen und
Beamten des Bundes
Die durch das vorgesehene Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG – auch für
die Berliner Bundesbeamtinnen und –beamten vorgesehene Neugestaltung der
Grundgehaltstabelle mit der unbürokratischen betragsmäßigen Überleitung in
das neue Besoldungsniveau ist für das Land Berlin zu übernehmen.
10. Familienzuschlag
Der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ist um jeweils 50 Euro
zur Berücksichtigung der Situation kinderreicher Beamtenfamilien nach der
höchstrichterlichen Rechtsprechung zu erhöhen.
11. Eheähnliche Lebensgemeinschaften
Die Beamtinnen und Beamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften sind
entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei der
Gewährung des Familienzuschlages zu berücksichtigen.
12. Leistungszulagen und Leistungsprämien
Durch einen Nachtragshaushaltsplan 2008 sind Haushaltsmittel zur
Gewährung von Leistungszulagen und Leistungsprämien für die Beamtinnen und
Beamten vorzusehen.