Personalratswahlen: Zwischen Spitzenergebnisse und Ernüchterung

Nach Abschluss der Personalratswahlen in der Berliner Justiz, den Finanzämtern, den Schulen und bei der Berliner Polizei sowie der allgemeinen Verwaltung bewertete der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, die Wahlergebnisse, mit dem Kommentar, „dass sich die Erfolge für die Mitgliedsgewerkschaften zwischen Spitzenergebnisse und Ernüchterung bewegen.“
 
So haben die Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin bei den Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugseinrichtungen bei der Wahl zum Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz 72 % der Stimmen in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten sowie 59,94 % der Stimmen in der Gruppe der Arbeitnehmer/innen erhalten. Von 23 Sitzen entfallen so 15 Sitze auf die Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin im Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz. In der Gruppe der Arbeitnehmer/innen hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit 406 Stimmen gegenüber 615 für die Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin erstmalig seit Jahrzehnten einen geringeren Stimmenanteil und die Mehrheit in dieser Gruppe verloren.
 
Bei den Finanzämtern hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft – DSTG – in der Gruppe der Arbeitnehmer/innen durch den Gewinn eines weiteren Sitzes nunmehr zwei von fünf Sitzen im Gesamtpersonalrat der Finanzämter erworben. Mit den 1.986 Stimmen in der Beamtengruppe ist die DSTG gegenüber 1.825 Stimmen für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auch weiterhin die stärkste gewerkschaftliche Vertretung der Beamtinnen und Beamten bei den Finanzämtern im Gesamtpersonalrat.
 
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag von Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin beim Stellenpool – ZeP – führte dazu, dass zwei Sitze in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten errungen werden konnten, sodass die Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin im Vorstand dieser Personalvertretung ein Mandat haben und so einen der stellvertretenden Vorsitzenden stellen.
 
Bei den Bezirksämtern wurden wieder Mandate in den dortigen Personalvertretungen von den dort beteiligten dbb Mitgliedsgewerkschaften hinzugewonnen. Beim Bezirksamt Neukölln wurden nach langer Zeit wieder zwei Mandate in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten sowie ein Sitz in der Gruppe der Arbeitnehmer/innen gewonnen. Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden zum Beispiel 3 Mandate und im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ein Mandat in der Gruppe der Arbeitnehmer/innen hinzugewonnen.
 
Die gewerkschaftliche Position der dbb Gewerkschaften konnte durch den Gewinn eines weiteren Sitzes in der Arbeitnehmergruppe beim ITDZ von bisher zwei auf drei Mandate ausgebaut werden. Gleiches gilt für den erstmaligen Gewinn von zwei Mandaten für Arbeitnehmer/innen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie für die Verdoppelung der Anzahl der Mandate bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz von zwei auf vier Mandate in der örtlichen Personalvertretung.
 
Bei der ersten Wahl zu den Beschäftigtenvertretungen des Landesverwaltungsamtes stellt die gkl als hier zuständige dbb Mitgliedsgewerkschaft die Frauenvertreterin und die Vertrauensperson der behinderten Menschen und besetzt ein Mandat in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten im Personalrat. Bei der Berliner Feuerwehr ist die gkl im dbb berlin wieder durch ein Mandat in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten vertreten.
 
Bei der Berliner Polizei sieht die Deutsche Polizeigewerkschaft – DPolG – eine „insgesamt positive Tendenz“, die durch zusätzliche Mandate für diese Mitgliedsgewerkschaft im dbb berlin unterstrichen wird.
 
Im Bildungsbereich haben der VBE und der PhV im Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen vier Mandate von 25 errungen. Damit haben 926 Beamtinnen und Beamte die Wahlvorschläge dieser dbb Mitgliedsgewerkschaften gewählt. Das sind 21,75 % der abgegebenen Stimmen. Die 160 (7,81 %) Arbeitnehmer/innen, die VBE/PhV wählten, fanden keine Berücksichtigung bei der Vergabe der Mandate. 559 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen wählten VLW, sodass dieser mit zwei Mandaten in der Beamtengruppe und mit einem Sitz in der Arbeitnehmergruppe im Personalrat weiterhin vertreten ist. Auf den Wahlvorschlag des BLBS entfiel kein Mandat im Personalrat.