Nach Abschluss der Personalratswahlen in der Berliner Justiz, den
Finanzämtern, den Schulen und bei der Berliner Polizei sowie der allgemeinen
Verwaltung bewertete der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim
Jetschmann, die Wahlergebnisse, mit dem Kommentar, „dass sich die Erfolge
für die Mitgliedsgewerkschaften zwischen Spitzenergebnisse und Ernüchterung
bewegen.“
So haben die Mitgliedsgewerkschaften des dbb
berlin bei den Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und
Justizvollzugseinrichtungen bei der Wahl zum Gesamtpersonalrat der Berliner
Justiz 72 % der Stimmen in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten sowie 59,94
% der Stimmen in der Gruppe der Arbeitnehmer/innen erhalten. Von 23 Sitzen
entfallen so 15 Sitze auf die Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin im
Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz. In der Gruppe der Arbeitnehmer/innen
hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit 406 Stimmen gegenüber 615 für
die Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin erstmalig seit Jahrzehnten einen
geringeren Stimmenanteil und die Mehrheit in dieser Gruppe verloren.
Bei den Finanzämtern hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft – DSTG – in der
Gruppe der Arbeitnehmer/innen durch den Gewinn eines weiteren Sitzes nunmehr
zwei von fünf Sitzen im Gesamtpersonalrat der Finanzämter erworben. Mit den
1.986 Stimmen in der Beamtengruppe ist die DSTG gegenüber 1.825 Stimmen für
die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auch weiterhin die stärkste
gewerkschaftliche Vertretung der Beamtinnen und Beamten bei den Finanzämtern
im Gesamtpersonalrat.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag von
Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin beim Stellenpool – ZeP – führte dazu,
dass zwei Sitze in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten errungen werden
konnten, sodass die Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin im Vorstand
dieser Personalvertretung ein Mandat haben und so einen der
stellvertretenden Vorsitzenden stellen.
Bei den Bezirksämtern
wurden wieder Mandate in den dortigen Personalvertretungen von den dort
beteiligten dbb Mitgliedsgewerkschaften hinzugewonnen. Beim Bezirksamt
Neukölln wurden nach langer Zeit wieder zwei Mandate in der Gruppe der
Beamtinnen und Beamten sowie ein Sitz in der Gruppe der Arbeitnehmer/innen
gewonnen. Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden zum Beispiel 3 Mandate und im
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ein Mandat in der Gruppe der
Arbeitnehmer/innen hinzugewonnen.
Die gewerkschaftliche Position
der dbb Gewerkschaften konnte durch den Gewinn eines weiteren Sitzes in der
Arbeitnehmergruppe beim ITDZ von bisher zwei auf drei Mandate ausgebaut
werden. Gleiches gilt für den erstmaligen Gewinn von zwei Mandaten für
Arbeitnehmer/innen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie für
die Verdoppelung der Anzahl der Mandate bei der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz von zwei auf vier Mandate in der
örtlichen Personalvertretung.
Bei der ersten Wahl zu den
Beschäftigtenvertretungen des Landesverwaltungsamtes stellt die gkl als hier
zuständige dbb Mitgliedsgewerkschaft die Frauenvertreterin und die
Vertrauensperson der behinderten Menschen und besetzt ein Mandat in der
Gruppe der Beamtinnen und Beamten im Personalrat. Bei der Berliner Feuerwehr
ist die gkl im dbb berlin wieder durch ein Mandat in der Gruppe der
Beamtinnen und Beamten vertreten.
Bei der Berliner Polizei sieht
die Deutsche Polizeigewerkschaft – DPolG – eine „insgesamt positive
Tendenz“, die durch zusätzliche Mandate für diese Mitgliedsgewerkschaft im
dbb berlin unterstrichen wird.
Im Bildungsbereich haben der VBE und
der PhV im Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen vier Mandate von
25 errungen. Damit haben 926 Beamtinnen und Beamte die Wahlvorschläge dieser
dbb Mitgliedsgewerkschaften gewählt. Das sind 21,75 % der abgegebenen
Stimmen. Die 160 (7,81 %) Arbeitnehmer/innen, die VBE/PhV wählten, fanden
keine Berücksichtigung bei der Vergabe der Mandate. 559 Lehrkräfte an
berufsbildenden Schulen wählten VLW, sodass dieser mit zwei Mandaten in der
Beamtengruppe und mit einem Sitz in der Arbeitnehmergruppe im Personalrat
weiterhin vertreten ist. Auf den Wahlvorschlag des BLBS entfiel kein Mandat
im Personalrat.