dbb berlin gegen weitere finanzielle Belastung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare  

Der Absicht der Justizsenatorin, durch Änderung von § 24 des Berliner Juristenausbildungsgesetzes - JAG -  eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer weiteren Gebühr in Höhe von 600 Euro zu schaffen, widerspricht der dbb berlin. 
 
Nach dem vom Senat während der Sommerferien dem Abgeordnetenhaus vorgelegten Gesetzesentwurf zur ersten Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes ist die Einführung eines gebührenpflichten Notenverbesserungsversuches sowie die Rücknahme der verschärften Zulassungsvoraussetzungen in der zweiten juristischen Staatsprüfung vorgesehen.
 
Grundsätzlich sehen die beabsichtigten Änderungen des JAG die Beseitigung der seit 2003 eingetretenen unverhältnismäßigen Benachteiligungen der Berliner Rechtsreferendarinnen und Rechtsrefendaren im direkten Bundesvergleich vor. 
 
Die geplante Erhebung einer Gebühr von 600 Euro für diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die nach dem Bestehen des 2. juristischen Staatsexamens freiwillig einen Versuch zur Notenverbesserung unternehmen wollen, ist jedoch nach Auffassung des dbb berlin unverhältnismäßig. 
 
Da die Referendarinnen und Referendare lediglich eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 900 Euro/brutto erhalten, bedeutet eine zwei Drittel der monatlichen Bezüge verzehrende Gebühr eine starke finanzielle Belastung. Dies könnte bedeuten, dass sich die Rechtsreferendarinnen und Rechtsrefendare aus finanziellen Gründen gegen einen Notverbesserungsversuch entscheiden.
 
"Der dbb berlin wird, nachdem die Justizsenatorin die Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes nicht beteiligt hat, in Gesprächen mit den rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen im Abgeordnetenhaus auf eine Absenkung der Gebühr auf die durchschnittliche Höhe der Gebühr der anderen Bundesländer drängen," so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes zur Änderung des JAG.