Der Absicht der Justizsenatorin, durch Änderung von § 24 des
Berliner Juristenausbildungsgesetzes - JAG - eine
gesetzliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer weiteren Gebühr in Höhe
von 600 Euro zu schaffen, widerspricht der dbb berlin.
Nach dem vom Senat während der Sommerferien dem Abgeordnetenhaus vorgelegten
Gesetzesentwurf zur ersten Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes
ist die Einführung eines gebührenpflichten Notenverbesserungsversuches sowie
die Rücknahme der verschärften Zulassungsvoraussetzungen in der
zweiten juristischen Staatsprüfung vorgesehen.
Grundsätzlich sehen die beabsichtigten Änderungen des JAG die Beseitigung
der seit 2003 eingetretenen unverhältnismäßigen Benachteiligungen der
Berliner Rechtsreferendarinnen und Rechtsrefendaren im direkten
Bundesvergleich vor.
Die geplante Erhebung einer Gebühr von 600 Euro für diejenigen
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die nach dem Bestehen des 2.
juristischen Staatsexamens freiwillig einen Versuch zur Notenverbesserung
unternehmen wollen, ist jedoch nach Auffassung des dbb berlin
unverhältnismäßig.
Da die Referendarinnen und Referendare lediglich eine Unterhaltsbeihilfe in
Höhe von 900 Euro/brutto erhalten, bedeutet eine zwei Drittel der
monatlichen Bezüge verzehrende Gebühr eine starke finanzielle Belastung.
Dies könnte bedeuten, dass sich die Rechtsreferendarinnen und
Rechtsrefendare aus finanziellen Gründen gegen einen Notverbesserungsversuch
entscheiden.
"Der dbb berlin wird, nachdem die Justizsenatorin die Spitzenorganisationen
des öffentlichen Dienstes nicht beteiligt hat, in Gesprächen mit den
rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen im
Abgeordnetenhaus auf eine Absenkung der Gebühr auf die durchschnittliche
Höhe der Gebühr der anderen Bundesländer drängen," so der Landesvorsitzende
des dbb berlin, Joachim Jetschmann, nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes
zur Änderung des JAG.