Land Berlin
Vergütungstarifverträge gekündigt

Die dbb tarifunion hat die Vergütungstarifverträge zum BAT und BAT-O gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zum 31. März 2008 gekündigt. Obwohl das Land Berlin nicht mehr Mitglied der TdL ist, gelten für die Berliner Beschäftigten aufgrund des Anwendungstarifvertrages Land Berlin immer noch die mit der TdL ausgehandelten Vergütungstarifverträge aus dem Jahr 2003. Die dort geregelten Vergütungen werden durch den Anwendungstarifvertrag Land Berlin sozial gestaffelt abgesenkt. Um auch für die Beschäftigten des Landes Berlin eine Einkommenserhöhung verhandeln zu können, hat die dbb tarifunion diese Vergütungstarifverträge gekündigt. Nur so kann die Basis, von der die Absenkungen nach dem Anwendungstarifvertrag berechnet werden, erhöht werden.

Die Forderungen die nun gegenüber dem Land Berlin erhoben werden sollen, werden in Kürze von den internen Gremien der dbb tarifunion beraten und beschlossen. Obwohl der Anwendungstarifvertrag und die darin geregelten Absenkungen in der damaligen Situation richtig und sinnvoll waren, darf es nicht sein, dass Berlin und seine Beschäftigten dauerhaft von der Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst abgekoppelt werden.

Weitere Informationen im aktuellen Flugblatt der dbb tarifunion.