Die Senatsverwaltung erwägt eine verpflichtende Rotation von
Schulleitern. Hintergrund ist das Ergebnis der jüngsten
Schulinspektionen,die gezeigt hatten, wie stark Erfolg oder Misserfolg einer
Schule von der Person des Schulleiters abhängen.
Allerdings
wird man dabei mit Freiwilligkeit nicht weit kommen, wie das Beispiel der
übrigen Berliner Verwaltungen zeigt. Dort ist seit mehr als zehn Jahren die
Rotation von Führungskräften gesetzlich verankert – aber ohne präzise
Vorgaben und Sanktionen. Die Folge: „Die Vorgabe wird schlicht und einfach
ignoriert“, so dbb Landeschef Joachim Jetschmann. Von der Idee, die
Schulleiter „planvoll“ rotieren zu lassen, hält er „sehr viel“ – meint aber,
im Vordergrund müsse stehen, dass die Schulleiter endlich besser auf ihre
Tätigkeit vorbereitet würden.
Gleichzeitig gibt Jetschmann zu bedenken: "Es reicht aber nicht aus, Gesetze zu initiieren, sondern es muss auch dafür gesorgt werden, dass diese Gesetze angewandt werden". Den Senat forderte Jetschmann ferner auf, "die finanziellen Benachteiligungen der Beschäftigten gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern zu beseitigen." "Erst dann," so Jetschmann, "kann ein wirksames neues Personalmanagement in der Berliner Verwaltung umgesetzt werden."