"Bei der diesjährigen Wahl zu den Personalvertretungen können die
Beschäftigten beim Kammergericht die Bedeutung dieses Gerichts für Berlin
unterstreichen," so rief der Vorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann,
alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an den Personalratswahlen auf.
Zu den Wahlen am 4. Dezember in der Zeit von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr im
Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Justiz sind die Beschäftigten der
Zentralen Besoldungs- und Vergütungsstelle - ZBV - und des Aus- und
Fortbildungsreferats des Kammergerichts aufgerufen. Im Anschluss daran
können die Beschäftigten, die im Dienstgebäude in der Elßholzstraße tätig
sind, von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Neben
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Rechtspflege und der
Gerichtsverwaltung haben die Beschäftigten der IT-Abteilung des
Kammergerichts die Möglichkeit, die neue Zusammensetzung des örtlichen
Personalrates, des Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz und des
Hauptpersonalrates zu bestimmen.
"Da beim Kammergericht die Wahl einer
Jugend- und Auszubildendenvertretung vom Personalrat systematisch verhindert
wird, kommt insbesondere der Wahlbeteiligung der 143 Beamtenanwärterinnen
und -anwärtern sowie der 98 Auszubildenden für den Ausbildungsberuf der/des
Justizfachangestellten eine besondere Bedeutung zu," erklärte der
Vorsitzende des dbb berlin