Die Beschäftigten können die Bedeutung des Kammergerichts unterstreichen

"Bei der diesjährigen Wahl zu den Personalvertretungen können die Beschäftigten beim Kammergericht die Bedeutung dieses Gerichts für Berlin unterstreichen," so rief der Vorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an den Personalratswahlen auf.
 
Zu den Wahlen am 4. Dezember in der Zeit von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Justiz sind die Beschäftigten der Zentralen Besoldungs- und Vergütungsstelle - ZBV - und des Aus- und Fortbildungsreferats des Kammergerichts aufgerufen. Im Anschluss daran können die Beschäftigten, die im Dienstgebäude in der Elßholzstraße tätig sind, von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Rechtspflege und der Gerichtsverwaltung haben die Beschäftigten der IT-Abteilung des Kammergerichts die Möglichkeit, die neue Zusammensetzung des örtlichen Personalrates, des Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz und des Hauptpersonalrates zu bestimmen.
 "Da beim Kammergericht die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vom Personalrat systematisch verhindert wird, kommt insbesondere der Wahlbeteiligung der 143 Beamtenanwärterinnen und -anwärtern sowie der 98 Auszubildenden für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten eine besondere Bedeutung zu," erklärte der Vorsitzende des dbb berlin