Berliner Rechtspolitik leistet hemmungslos ihren Beitrag zur Sanierungspolitik des Senats  

Der Bund Deutscher Rechtspfleger – BDR -, der Deutsche Amtsanwaltsverein, die Deutsche Justizgewerkschaft – DJG – und der dbb berlin schlagen Alarm wegen einer sachlich nicht gerechtfertigten Aufgabenverlagerung von den Gerichten auf die Notare.

Auf Antrag der Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen haben der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss des Bundesrates dem Bundesrat empfohlen, bei seiner Sitzung am 14. März einen Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Notare im Bundestag einzubringen.

Dieser Gesetzesentwurf soll den Ländern durch eine Öffnungsklausel ermöglichen, Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare zu übertragen. Daneben sieht er die unmittelbare Übertragung von Teilaufgaben auf die Notare vor, die bisher den Gerichten vorbehalten waren. Zur Begründung heißt es, dass sich die Justiz auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und ihre Funktionsfähigkeit und gegenwärtig hohe Qualität aufrechterhalten soll.

Hiergegen wenden die Justizverbände im dbb in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder vom 29. Februar 2008 ein, dass „die Nachlassverfahren bisher von den unabhängigen Gerichten anerkannt kompetent, zügig und effizient bearbeitet werden“. Zuständig sind im Regelfall umfassend und hervorragend ausgebildete Rechtspfleger/innen, soweit nicht Angelegenheiten dem Richter/der Richterin vorbehalten sind.

Die Justizverbände im dbb bezweifeln, dass die Nachlasssachen in den Notariaten aller Bundesländern mit vergleichbarer Qualität bearbeitet werden können. Allein der Vergleich von Ausbildung und Sachkompetenz der bei den Notaren eingesetzten Sachbearbeitern/-innen mit dem hohen Niveau der Rechtspflegerausbildung lasse einen deutlichen Qualitätsabbau durch die vorgeschlagene Aufgabenübertragung erwarten.

Erhebliche Vorbehalte werden von den Justizverbänden im dbb und dem dbb berlin auch hinsichtlich der Neutralität der Notare sowie deren Serviceleistungen geltend gemacht, da diese bereits heute nicht immer den erwarteten Standards bei der inhaltlichen und zeitnahen Aufgabenbewältigung entsprechen.

Der dbb berlin sieht in dem Gesetzesvorhaben, an dem die Berliner Justizsenatorin besonders beteiligt gewesen ist, eine erneute Bestätigung dafür, dass die Berliner Rechtspolitik sich nur noch als Beitrag zur Sanierungspolitik des Senats von Berlin darstellt.

Die vorgesehene Aufgabenübertragung von den Nachlassgerichten auf die Notare wird in Berlin dazu führen, dass die freiwerdenden personellen und finanziellen Ressourcen spätestens mit dem nächsten Haushalt ab 2010 bei der Personal- und Sachausstattung der Gerichte in Abzug gebracht werden.

Da bei dem vorliegenden Gesetzesantrag die haushaltsmäßigen Auswirkungen auf die Länderhaushalte bewusst verschwiegen worden sind, muss besonders in Berlin befürchtet werden, dass nicht die vorhandene auf bundeseinheitlichen Personalbedarfsgrundlagen ermittelte 23 %ige Personalunterdeckung bei den Rechtspflegern/-innen der Berliner Amtsgerichte und des Landgerichts durch die Aufgabenübertragung abgemildert werden, sondern durch Planstellen- und Personalabbau gezielt weiter erhöht werden soll.