Berliner Rechtspolitik leistet hemmungslos ihren Beitrag zur Sanierungspolitik des Senats
Der Bund Deutscher Rechtspfleger – BDR -, der Deutsche Amtsanwaltsverein, die Deutsche Justizgewerkschaft – DJG – und der dbb berlin schlagen Alarm wegen einer sachlich nicht gerechtfertigten Aufgabenverlagerung von den Gerichten auf die Notare.
Auf Antrag der Länder Bayern, Berlin,
Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen haben der Rechtsausschuss
und der Finanzausschuss des Bundesrates dem Bundesrat empfohlen, bei seiner
Sitzung am 14. März einen Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im
Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Notare im Bundestag
einzubringen.
Dieser Gesetzesentwurf soll den Ländern durch eine Öffnungsklausel
ermöglichen, Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare zu übertragen.
Daneben sieht er die unmittelbare Übertragung von Teilaufgaben auf die
Notare vor, die bisher den Gerichten vorbehalten waren. Zur Begründung heißt
es, dass sich die Justiz auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und ihre
Funktionsfähigkeit und gegenwärtig hohe Qualität aufrechterhalten soll.
Hiergegen wenden die Justizverbände im dbb in einem Schreiben an die
Ministerpräsidenten der Länder vom 29. Februar 2008 ein, dass „die
Nachlassverfahren bisher von den unabhängigen Gerichten anerkannt kompetent,
zügig und effizient bearbeitet werden“. Zuständig sind im Regelfall
umfassend und hervorragend ausgebildete Rechtspfleger/innen, soweit nicht
Angelegenheiten dem Richter/der Richterin vorbehalten sind.
Die Justizverbände im dbb bezweifeln, dass die Nachlasssachen in den
Notariaten aller Bundesländern mit vergleichbarer Qualität bearbeitet werden
können. Allein der Vergleich von Ausbildung und Sachkompetenz der bei den
Notaren eingesetzten Sachbearbeitern/-innen mit dem hohen Niveau der
Rechtspflegerausbildung lasse einen deutlichen Qualitätsabbau durch die
vorgeschlagene Aufgabenübertragung erwarten.
Erhebliche Vorbehalte werden von den Justizverbänden im dbb und dem dbb
berlin auch hinsichtlich der Neutralität der Notare sowie deren
Serviceleistungen geltend gemacht, da diese bereits heute nicht immer den
erwarteten Standards bei der inhaltlichen und zeitnahen Aufgabenbewältigung
entsprechen.
Der dbb berlin sieht in dem Gesetzesvorhaben, an dem die Berliner
Justizsenatorin besonders beteiligt gewesen ist, eine erneute Bestätigung
dafür, dass die Berliner Rechtspolitik sich nur noch als Beitrag zur
Sanierungspolitik des Senats von Berlin darstellt.
Die vorgesehene Aufgabenübertragung von den Nachlassgerichten auf die Notare
wird in Berlin dazu führen, dass die freiwerdenden personellen und
finanziellen Ressourcen spätestens mit dem nächsten Haushalt ab 2010 bei der
Personal- und Sachausstattung der Gerichte in Abzug gebracht werden.
Da bei dem vorliegenden Gesetzesantrag die haushaltsmäßigen Auswirkungen auf
die Länderhaushalte bewusst verschwiegen worden sind, muss besonders in
Berlin befürchtet werden, dass nicht die vorhandene auf bundeseinheitlichen
Personalbedarfsgrundlagen ermittelte 23 %ige Personalunterdeckung bei den
Rechtspflegern/-innen der Berliner Amtsgerichte und des Landgerichts durch
die Aufgabenübertragung abgemildert werden, sondern durch Planstellen- und
Personalabbau gezielt weiter erhöht werden soll.