Heimliche Privatisierung im Berliner Strafvollzug stoppen

Der dbb berlin unterstützt den Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands - Gewerkschaft Strafvollzug – BSBD-Berlin bei seinem Eintreten gegen die Pläne der Justizsenatorin für eine weitere Privatisierung des Strafvollzuges.

Die Delegierten des Landesausschusses des BSBD-Berlins haben heute das neue Rahmenkonzept für den Berliner geschlossenen Männervollzug beraten. Von dem Konzept sind die Aufgagen der Justizvollzugsbediensteten in den Justizvollzugsanstalten Moabit, Tegel, Charlottenburg und Plötzensee unmittelbar betroffen. Das von einer Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Justiz im Auftrag der Justizsenatorin erstellte Rahmenkonzept bezieht auch die geplante Justizvollzugsanstalt Heidering mit ein.

Das Konzept zur Neugestaltung des geschlossenen Männervollzuges in Berlin sieht eine umfangreiche Übertragung von Aufgaben der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, des sozialpädagogischen sowie psychologischen Dienstes in den Justizvollzugseinrichtungen auf freie Träger vor. Dieser Vorschlag wird zwar nicht offen genannt, ist jedoch Kern der Überlegungen der Justizsenatorin, die damit auch den weiteren Personalabbau statt Personalzugänge im Justizvollzug direkt und gezielt fördert.

dbb berlin und BSBD-Berlin bewerten den Vorschlag zur intensiven Privatisierung des Berliner Strafvollzuges auch als Abwertung und Diskriminierung der schwierigen Arbeit der Berliner Justizvollzugsbediensteten.

Die Justizvollzugsbediensteten werden durch die Übertragung ihrer wesentlichen Aufgaben auf private Träger in minderbewertete Tätigkeiten abgedrängt. Damit werden sie nicht mehr die Aufgaben wahrnehmen, für die sie durch eine qualifizierte zweijährige Ausbildung oder ein mehrjähriges Studium an einer Fachhochschule bzw. Hochschule vorbereitet wurden.

Die Vorsitzenden des BSBD-Berlin, Thomas Goiny, und des dbb berlin, Joachim Jetschmann, forderten, dass der heimlichen Privatisierung im Berliner Justizvollzug sofort Einhalt geboten wird. „Nur so ist auch einem weiteren Abbau der Zahl der Beförderungsämter im allgemeinen Vollzugsdienst in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 und im Sozialdienst der Justizvollzugsanstalten in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 – und auch der Gerichts- und Bewährungshilfe in der Besoldungsgruppe A 11 – zu verhindern,“ erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin weiter.