Jetschmann kritisiert Körting-Äußerungen zum
Jugendstrafrecht
Der Vorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, hat dem
Berliner Innensenator Dr. Körting vorgeworfen, mit seinen Äußerungen zum
geltenden Jugendstrafrecht den zulässigen Rahmen für eine öffentliche
Auseinandersetzung bei weitem überschritten zu haben. Körting hatte im
Zusammenhang mit der Zunahme der Gewaltkriminalität die Richter als 'zu
lasch' und 'Alles-Versteher und Verzeiher' bezeichnet. Auch die
Unterstellung ihnen 'gehe es nur um die Psyche es Täters, die Psyche des
Opfers sei etlichen Richtern scheißegal' könne so nicht stehenbleiben.
Noch vor wenigen Tagen hatte Körting das heutige
Jugendstrafrecht verteidigt und als ausreichend für die Bekämpfung der
Gewaltkriminalität junger Straftäter bezeichnet. Auch wies er kritische
Hinweise zurück, dass insbesondere jugendliche Straftäter mit
Migrantenhintergrund die Mehrheit der Täter stellen.
Unverständnis hat allerdings schon vor kurzem seine Äußerung hervorgerufen,
wonach sich in Berlin die Jugendrichter als 'lernfähig' gezeigt hätten und
seit einiger Zeit die Bestimmungen des Jugendstrafrechts angeblich
restriktiver anwendeten.
Jetschmann warf dem Berliner Innensenator vor, über die Tätigkeit
unabhängiger Jugendrichter zu richten: 'Dies steht auch dem Innensenator
nicht zu. Die ständige Richterschelte durch Dr. Körting muss der Senat von
Berlin unverzüglich zurückweisen. Berlins Justizsenatorin von der Aue muss
dafür sorgen, dass sich der Innensenator nicht ständig in ihren
Kompetenzbereich einmischt und über die Berliner Richterschaft Behauptungen
in die Öffentlichkeit bringt, die dazu geeignet sind, den Richterinnen und
Richtern ständiges und wiederholtes rechtswidriges Handeln zu unterstellen.
'
Besonders bedenklich nannte der Berliner dbb Chef die Feststellungen des
Innensenators auch deshalb, weil sie die öffentliche Diskussion über das
Jugendstrafrecht personalifizieren: 'Die Richter sollen durch gezielte
Äußerungen in erster Linie für die ansteigende Gewaltkriminalität
'mitverantwortlich' gemacht, während andere gesellschaftliche und staatliche
Institutionen entlastet werden. Diesem Versuch ist im Interesse der
Rechtsordnung und der unabhängigen Gerichte mit Nachdruck entgegen zu
treten.'