Jetschmann kritisiert Körting-Äußerungen zum Jugendstrafrecht

Der Vorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, hat dem Berliner Innensenator Dr. Körting vorgeworfen, mit seinen Äußerungen zum geltenden Jugendstrafrecht den zulässigen Rahmen für eine öffentliche Auseinandersetzung bei weitem überschritten zu haben. Körting hatte im Zusammenhang mit der Zunahme der Gewaltkriminalität die Richter als 'zu lasch' und 'Alles-Versteher und Verzeiher' bezeichnet. Auch die Unterstellung ihnen 'gehe es nur um die Psyche es Täters, die Psyche des Opfers sei etlichen Richtern scheißegal' könne so nicht stehenbleiben.

Noch vor wenigen Tagen hatte Körting das heutige Jugendstrafrecht verteidigt und als ausreichend für die Bekämpfung der Gewaltkriminalität junger Straftäter bezeichnet. Auch wies er kritische Hinweise zurück, dass insbesondere jugendliche Straftäter mit Migrantenhintergrund die Mehrheit der Täter stellen.

Unverständnis hat allerdings schon vor kurzem seine Äußerung hervorgerufen, wonach sich in Berlin die Jugendrichter als 'lernfähig' gezeigt hätten und seit einiger Zeit die Bestimmungen des Jugendstrafrechts angeblich restriktiver anwendeten.

Jetschmann warf dem Berliner Innensenator vor, über die Tätigkeit unabhängiger Jugendrichter zu richten: 'Dies steht auch dem Innensenator nicht zu. Die ständige Richterschelte durch Dr. Körting muss der Senat von Berlin unverzüglich zurückweisen. Berlins Justizsenatorin von der Aue muss dafür sorgen, dass sich der Innensenator nicht ständig in ihren Kompetenzbereich einmischt und über die Berliner Richterschaft Behauptungen in die Öffentlichkeit bringt, die dazu geeignet sind, den Richterinnen und Richtern ständiges und wiederholtes rechtswidriges Handeln zu unterstellen. '

Besonders bedenklich nannte der Berliner dbb Chef die Feststellungen des Innensenators auch deshalb, weil sie die öffentliche Diskussion über das Jugendstrafrecht personalifizieren: 'Die Richter sollen durch gezielte Äußerungen in erster Linie für die ansteigende Gewaltkriminalität 'mitverantwortlich' gemacht, während andere gesellschaftliche und staatliche Institutionen entlastet werden. Diesem Versuch ist im Interesse der Rechtsordnung und der unabhängigen Gerichte mit Nachdruck entgegen zu treten.'