Der dbb berlin hat in einer vorläufigen Stellungnahme gegenüber dem Innensenator zu den Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes in dem Entwurf eines Dienstrechtsänderungsgesetzes die weitere Diskriminierung des Leitungspersonals im höheren Dienst und im allgemeinen Vollzugsdienst der Justizvollzugseinrichtungen heftig beklagt.
Anlass für die Kritik an der Justizsenatorin ist die Absicht des Senats, die Stellen des Leitungspersonals der Strafverfolgungsbehörden um je eine Besoldungsgruppe zum 1. März 2009 anzuheben, um nach der inneren Justizreform auch die Besoldung dieses Führungspersonal wie die der Gerichtspräsidenten sachgerecht zu gewährleisten.
In der Stellungnahme des dbb berlin für den Senat heißt es unter anderem:
„Nachdem die Führungsebene des richterlichen und des staatsanwaltlichen Dienstes entsprechend ihrer verantwortungsvollen Aufgaben und Funktionen besoldet werden, fehlt immer noch eine entsprechende Initiative des Senats für das Führungspersonal der Berliner Justizvollzugseinrichtungen.
Wenn es richtig ist, dass die Stelle der Leiterin der Amtsanwaltschaft von R 2 nach R 3 angehoben wird, dann sind die verantwortungsvollen Aufgabenbereiche der Leitungen der Justizvollzugsanstalt Tegel und der Justizvollzugsanstalt Moabit gleichwertig anzuheben.
Die Stellen für die Leitungen der Justizvollzugsanstalt Plötzensee, der Justizvollzugsanstalt Charlottenburg, Justizvollzugsanstalt Hakenfelde, des Justizvollzugskrankenhauses und der Justizvollzugsanstalt für Frauen wären entsprechend von Besoldungsgruppe A 15 nach A 16 anzuheben. Die Ausweisung der Stelle für den Leiter der Jugendstrafanstalt im Stellenplan nach A 16 ist auch entsprechend im Landesbesoldungsgesetz aufzunehmen; die Beförderung dieses Beamten wird entgegen einer neuen Stellenbewertung immer noch nicht vorgenommen.
Nahezu unerträglich ist, dass die Leiter der Sozialen Dienste der Berliner Justiz mit ihrer Stelle immer noch in der Besoldungsgruppe A 14 ausgewiesen wird. Gleiches gilt für die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Düppel.
Für den allgemeinen Vollzugsdienst an Justizvollzugsanstalten wird geltend gemacht, dass endlich die bereits vorhandenen Ämter der Besoldungsgruppen A 10 und A 11 in das Landesbesoldungsgesetz aufgenommen werden müssen.
Ein weiterer Verzicht auf die Anerkennung der hohen Verantwortung, die dem Führungspersonal des Berliner Justizvollzuges im höheren Dienst und im allgemeinen Vollzugsdienst obliegt, bestätigt die Geringschätzung des Senats gegenüber den Justizvollzugseinrichtungen und schwächt erheblich diesen wichtigen Verwaltungsbereich gegenüber den anderen Bereichen der Rechtspflege. Diese Diskriminierung ist zu beenden.“