Tarifmarathon mit gutem Ende: Nach monatelangen Verhandlungen, Warnstreiks und Schlichtung haben sich dbb tarifunion, ver.di, Bund und Kommunen am Vormittag des 31. März 2008 auf einen Kompromiss geeinigt. In einem aktuellen Flugblatt informiert die dbb tarifunion über die Kernpunkte des am 31.03.2008 erreichten Tarifkompromisses. Ein weiteres Flugblatt schafft Klarheit über das für den kommunalen Krankenhausbereich erreichte Ergebnis im Detail. Die vorläufigen Entgelttabellen stehen bereits zum Download zur Verfügung. In Kürze werden auch die Tabellen für den Tarifbereich Ost vorliegen.
Der dbb Verhandlungsführer Frank Stöhr hat den
Tarifabschluss für den
öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 31. März 2008 in Potsdam
vor der Presse als großen Erfolg der Gewerkschaften bezeichnet: „Heute ist
ein guter Tag für den öffentlichen Dienst. Uns liegt ein
Verhandlungsergebnis vor, das komplex ist, das Haken und Ösen hat, das aber
vor allem ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen ist.“
Nach monatelangen Verhandlungen, Warnstreiks und Schlichtung hätten beide
Seiten einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Die enge Zusammenarbeit von
dbb und ver.di habe sich bewährt. Stöhr: „Wir haben gemeinsam viel erreicht.
Das Volumen stimmt. Die lineare Steigerung von bis zu 8,7 Prozent ist sehr,
sehr ordentlich. Zusammen mit dem Sockelbetrag von 50 Euro wird hier
strukturell etwas für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst getan. Die
Einmalzahlung rundet die Sache für die unteren Entgeltgruppen ab. Heute in
Potsdam haben wir zum ersten Mal gemerkt, dass die Arbeitgeber bereit sind,
bis an ihre Schmerzgrenze zu gehen. Das verdient Respekt.“
Der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion forderte unmittelbar nach der
Tarifeinigung eine umfassende Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen im
öffentlichen Dienst. Stöhr: „Mit dem Kompromiss von Potsdam ist noch lange
nicht alles gut. Es gilt nun, dieses Ergebnis zu vollenden und die
Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten des Bundes sicherzustellen.
Abschmelzungen oder Verzögerungen bei einer entsprechenden Regelung für den
Beamtenbereich wären nicht nur ungerecht, sondern schlicht inakzeptabel.“