Bleibt das gemeinsame Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus funktionsfähig?
Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, sieht die Funktionsfähigkeit des gemeinsamen Finanzgerichts der Länder Berlin und Brandenburg in Cottbus durch die bisher nicht erfolgte Neuwahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für die Wahlperiode vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 gefährdet.
Nachdem noch der Präsident des Finanzgerichts Berlin am 21. Juli 2006 den dbb berlin um Vorschläge zur Wahl der ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus Berlin gebeten hatte, erfolgte die Benennung einer Reihe von Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin für diese Wahl.
Trotz ständiger Nachfrage bei der zuständigen Richterin des Finanzgerichts in Cottbus ist nicht feststellbar, ob nach der Fusionierung der Finanzgerichte Berlin und Brandenburg am 1. Januar 2007 zu einem gemeinsamen Fachobergericht ordnungsgemäß die ehrenamtlichen Richter bzw. Richterinnen für die neue Wahlperiode gewählt sind oder noch gewählt werden müssen.
Der Landesvorsitzende des dbb, Joachim Jetschmann, fordert die Berliner Senatorin für Justiz auf, die Wahlvorgänge schnellstens zu überprüfen, um Klarheit über die Berücksichtigung von Berlinerinnen und Berlinern bei den Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und über die weitere Funktionsfähigkeit des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zu schaffen.