Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting hat das Landesverwaltungsamt angewiesen, alle möglicherweise betroffenen Versorgungsempfänger über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 (Az.: 2 BvL 11/04) zu informieren, wonach die Erhöhung der Wartezeit bei der Versorgung nach dem letzten Beförderungsamt von zwei auf drei Jahre verfassungswidrig ist. Insbesondere soll darauf hingewiesen werden, dass auf Antrag auch bestandskräftige Versorgungsbescheide mit Wirkung ab 1. April 2007 abgeändert werden.
Körting schloss eine Ermittlung der betroffenen Fälle von Amts wegen aus. Der Verwaltungsaufwand wäre unverhältnismäßig hoch, weil etwa 8000 Personakten überprüft werden müssten
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Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren
verfassungswidrig (16.04.2007)