dbb berlin
besorgt über Entwicklung des Beihilferechts
Der vom Bundesinnenminister vorgelegte Entwurf einer Rechtsverordnung über
die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen -
Bundesbeihilfeverordnung - BBhV wird vom dbb berlin äußerst kritisch
bewertet.
Der Verordnungsentwurf sieht erhebliche
Veränderungen des Beihilferechts vor, die nach § 44 Absatz 1 des
Landesbeamtengesetzes - LBG - im Falle ihrer Rechtswirksamkeit unmittelbar
auch für Berlins Landesbeamte und Versorgungsempfänger gelten.
Die Stellungnahme des dbb zum neuen Beihilferecht wird dem Senator für
Inneres zugeleitet. Der dbb berlin erwartet vom Innensenator, dass er die
Vorschläge der Bundesregierung besonders nachhaltig überprüft, um erneute
hohe finanzielle Belastungen der Beamtinnen und Beamten sowie
Versorgungsempfänger/-innen im Krankenheitsfalle abzuwenden.
Der dbb berlin erinnert den Senat daran, dass immer wieder betont wird, es
sind keine neuen finanziellen Belastungen für die Beamtinnen und Beamten
vorgesehen. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung zum Beihilferecht
würden aber die Beamtinnen und Beamten finanziell sehr belasten. Besonders
für die Versorgungsempfänger/-innen würden die Vorschläge zum Beihilferecht
unzumutbare Belastungen nach sich ziehen.