dbb berlin besorgt über Entwicklung des Beihilferechts

Der vom Bundesinnenminister vorgelegte Entwurf einer Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen - Bundesbeihilfeverordnung - BBhV wird vom dbb berlin äußerst kritisch bewertet.

Der Verordnungsentwurf sieht erhebliche Veränderungen des Beihilferechts vor, die nach § 44 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes - LBG - im Falle ihrer Rechtswirksamkeit unmittelbar auch für Berlins Landesbeamte und Versorgungsempfänger gelten.

Die Stellungnahme des dbb zum neuen Beihilferecht wird dem Senator für Inneres zugeleitet. Der dbb berlin erwartet vom Innensenator, dass er die Vorschläge der Bundesregierung besonders nachhaltig überprüft, um erneute hohe finanzielle Belastungen der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/-innen im Krankenheitsfalle abzuwenden.

Der dbb berlin erinnert den Senat daran, dass immer wieder betont wird, es sind keine neuen finanziellen Belastungen für die Beamtinnen und Beamten vorgesehen. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung zum Beihilferecht würden aber die Beamtinnen und Beamten finanziell sehr belasten. Besonders für die Versorgungsempfänger/-innen würden die Vorschläge zum Beihilferecht unzumutbare Belastungen nach sich ziehen.