GKV-Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen: dbb führt Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
Zwei vom dbb geführte Musterverfahren gegen die Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nachdem der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft ist, nunmehr beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Der dbb will in diesen Verfahren klären, ob die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz seit 2004 eingeführte volle Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen rechtmäßig ist.
Den Verfassungsbeschwerden liegen folgende Sachverhalte zu Grunde:
Im ersten Fall bezieht die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversicherte Beschwerdeführerin neben ihrer eigenen Rente noch Witwengeld aus der Beamtenversorgung ihres verstorbenen Ehemannes. Auf diese Versorgungsbezüge wird seit dem 1. Januar 2004 der volle allgemeine Beitragssatz ihrer Krankenkasse angewendet.
Im zweiten Fall ist die Beschwerdeführerin freiwillig krankenversichert und vollendete vor dem 1. Januar 1993 das 65. Lebensjahr. Für sie galt bis zur Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes als freiwillig Versicherte aufgrund ihres Alters eine Besitzstandsregelung („Altersprivileg“). Obwohl freiwillig versichert, hatte sie auf ihre Versorgungsbezüge lediglich den halben Beitragssatz zu entrichten. Seit dem 1. Januar 2004 werden aufgrund der Neuregelung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes auch ihre Versorgungsbezüge dem vollen Beitragssatz unterworfen.
Die Verfahren werden beim Bundesverfassungsgericht unter den Aktenzeichen 1 BvR 1413/07 und 1 BvR 1394/07 geführt.