Jugendgerichtshilfe Berlin im dbb jugend magazin t@cker: „Menschenskinder!“
Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe (JGH) in Deutschland bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in den Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen die beteiligten Behörden durch „Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind“, schreibt das Jugendgerichtsgesetz vor. Darüber hinaus berät die JGH die jungen Straftäter und ihre Familien und kümmert sich auch nach dem Urteil um die jungen Delinquenten.
Die Reportage in der aktuellen Ausgabe des dbb jugend magazin t@cker begleitet den Sozialarbeiter Peter Zernicke von der Jugendgerichtshilfe des Jugendamts Friedrichshain-Kreuzberg, die es durchschnittlich mit mehr als 1.500 Fällen pro Jahr zu tun hat. Zernicke: „Uns geht es darum, mit unserem Wissen um die Umstände des jeweiligen Einzelfalls das beste Ergebnis für die Jugendlichen heraus zu holen - in dem Sinne, dass wir sie dahin bringen, wo die Gesellschaft sie haben möchte: in der Legalität.“
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