Das neue Berliner Gesetzgebungsverfahren ist nicht zu ertragen

Nach dem Rundschreiben vom 10. September 2007 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Hinweisen zum Entwurf eines 26. Landesbeamtenrechtsänderungsgesetzes – 26. LBÄndG – an die Berliner Behördenleitungen über die neuen Bedingungen über die Teilzeitbeschäftigung ab dem 60. Lebensjahr – Altersteilzeit - bei den Beamtinnen und Beamten stellt der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, fest, „dass das neue Berliner Gesetzgebungsverfahren nicht zu ertragen ist.“

Die Feststellung über das „neue Berliner Gesetzgebungsverfahren“ begründet der Landesvorsitzende des dbb berlin damit:

  1. Nach der Beschlussfassung des Senats am 17. 10. 2006 über die ersatzlose Aufhebung der Altersteilzeitregelung nach § 35 c – Altersteilzeit -  des Landesbeamtengesetzes – LBG – sind über zehn Monate bis zur Vorlage eines Gesetzentwurfs beim Abgeordnetenhaus vergangen.

  2. Ab 17. 10. 2006 durften die Dienstbehörden keine Altersteilzeit mehr bewilligen.

  3. Da nach § 44 a des Beamtenrechtsrahmengesetzes – BRRG – „Teilzeitbeschäftigung durch Gesetz zu regeln ist“ verstoßen der Senat und alle Dienstbehörden, die den Beschluss des Senats vom 17. 10. 2006 beachten, seither gegen geltendes Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt zu einem solchen Verfahren festgestellt: „…Nach § 44 a BRRG ist Teilzeitbeschäftigung für Beamte durch Gesetz zu regeln. Aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und der Gesetzesbindung folgt zugleich, dass die gesetzliche Regelung selbst ihren Anwendungsbereich festlegen muss und nicht etwa der gesetzesvollziehenden Verwaltung einen Ermessungsspielraum öffnen darf, das Gesetz anzuwenden oder davon abzusehen …“.

  4. Die Umgehung des Gesetzesvorbehalts ab 17. 10. 2006 wird im vorliegenden Gesetzesentwurf durch die vorgesehenen Übergangsvorschriften weder nachträglich geheilt noch wird vom Senat überhaupt die Problematik des Gesetzesvorbehalts nach § 44 a BRRG angesprochen.

  5. In der Gesetzesvorlage des Senats an das Abgeordnetenhaus wird dann wahrheitswidrig besonders betont, „die Gewerkschaften hätten dem vorgelegten Gesetzesentwurf zugestimmt, da ihren Anliegen Rechnung getragen worden ist.“