Das Land Berlin zieht endlich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2006 in Sachen Zuschuss zur Ostbesoldung nach der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung (2. BesÜV).
In einem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres heißt es dazu, dass nicht länger an der bisherigen Verfahrensweise festgehalten werden kann, wonach der Zuschuss gewährt wurde, wenn beispielsweise der Vorbereitungsdienst und das zweite juristische Staatsexamen im bisherigen Bundesgebiet abgeleistet bzw. abgelegt wurde. Entscheidendes Kriterium ist jetzt vielmehr, dass der im bisherigen Bundesgebiet durchgeführte Teil der fachspezifischen Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausmachen muss.
Der Zuschuss wird auch rückwirkend gewährt, soweit nicht die regelmäßig dreijährige Verjährungsfrist greift. Widersprüche führen zur Unterbrechung der Verjährung.
Der Vorsitzende des dbb berlin Joachim Jetschmann hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Besoldungsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2006 eine neue Verfahrenspraxis in Berlin gefordert.