Charité: Tarifverträge geeint!

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am 23. Oktober 2007 auf die Endfassung der Tarifverträge für die Charité geeinigt. Damit gingen die lange andauernden Redaktionsverhandlungen zu Ende. Der Tarifvertrag für die Charité (TV-Charité) entspricht ganz überwiegend dem TVöD.

Im TV-Charité und im Besonderen Teil Charité (BT-C) sind spezifische Anforderungen an die Situation der Charité aufgenommen worden. Der BT-C lehnt sich stark an den Besonderen Teil Krankenhäuser bzw. den Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen zum TVöD an. Den Gewerkschaften ist es damit gelungen, das zukunftsfeste und neue Tarifrecht bei Bund und Kommunen - den TVöD - auch bei der Charité zu etablieren.

Die Charité ist nicht länger eine tarifvertragsfreie Zone!

Auch die AVR-Beschäftigten kommen in den Genuss der neuen Tarifverträge. Das Eckpunktepapier vom Oktober 2006 ist vollständig im Tarifvertragstext umgesetzt worden. Die Probleme im Bereich der ehemaligen Arbeiter konnten im Sinne der Gewerkschaften gelöst werden, so dass bei diesen Beschäftigten die Pausen im Wechselschichtdienst in die Arbeitszeit eingerechnet werden.

Die Tarifverträge (TV-Charité inklusive BT-C, Überleitungstarifvertrag, Tarifverträge für Auszubildende und Schülerinnen/Schüler, Tarifvertrag für Praktikanten) werden jetzt einer letzten internen Kontrolle unterzogen und gehen dann ins Unterschriftenverfahren.

Mitgliederinfo (PDF 137,45 KB)