Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers: Rechtsgutachten des DPhV
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können ab 2007 nur noch dann steuerlich abgesetzt werden, wenn dort „der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ des Steuerpflichtigen liegt. Der Deutsche Philologenverband hat hierzu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.