Beschäftigte in der JVA Moabit sind keine Selbstbediener 

Der BSBD Berlin weist die erhobene Pauschalkritik der Untersuchungsgruppe gegenüber den Justizvollzugsbediensteten in der Justizvollzugsanstalt Moabit, ihnen allen mangelt es an Unrechtsbewusstsein und Einsicht über eine ordnungsgemäße Amtsführung, mit Nachdruck zurück. Der Landesvorsitzende des BSBD-Berlin, Thomas Goiny, äußerte sich empört über die Feststellungen im Bericht. „Hier wird der Anschein erweckt, als ob alle Beschäftigten der JVA Moabit zu jeder Tages- und Nachtzeit sich mit Medikamenten versorgen konnten wie sie wollten. Dies weisen wir entschieden zurück“, sagte Goiny. 

Die Feststellungen der Untersuchungsgruppe haben offensichtlich auch die Justizsenatorin veranlasst, sich der rechtsstaatlich unhaltbaren Pauschalkritik an dem dienstlichen Verhalten von Justizvollzugsbediensteten in der Justizvollzugsanstalt Moabit anzuschließen. Der BSBD Berlin hatte und hat immer noch die grundlegende Erwartung, dass die Untersuchungsgruppe und die Justizsenatorin sich ihrer Verantwortung bewusst sind und auf Pauschalvorwürfe verzichten.  

Die veröffentlichten Untersuchungsergebnisse müssen jetzt in der Verantwortung der Justizsenatorin zu Feststellungen führen, welche Bediensteten konkret für bestimmte Handlungen verantwortlich sind bzw. waren.  

Der Untersuchungsgruppe und der Justizsenatorin muss der erhebliche Vorwurf gemacht werden, dass sie durch die Art der Berichterstattung und Veröffentlichungen zu unrecht die Pauschalkritik hervorgerufen haben.  

Die Justizsenatorin wird daher vom BSBD Berlin aufgefordert, einen Auftrag für eine Nachuntersuchung zu erteilen, damit die konkreten Verantwortlichkeiten bei ihrer Amtsvorgängerin, dem ehem. Justizstaatsekretär, der Senatsverwaltung für Justiz und in der Justizvollzugsanstalt Moabit benannt werden können. 

Gleichzeitig erwartet der BSBD Berlin im Interesse des Berliner Justizvollzuges, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht nur intensiviert, sondern auch schnellstens zum Abschluss bringt. Auch damit soll sichergestellt werden, dass allenfalls einzelne Bedienstete sich möglicherweise einem Fehlverhalten schuldig gemacht haben.