Änderung des Personalvertretungsgesetzes

Der Senat beabsichtigt in der Sitzung am 23.10.2007 die vom Innensenator erarbeitete Änderung des Personalvertretungsgesetzes zu beschließen. Die Einbringung in das Abgeordnetenhaus von Berlin wird nach Beteiligung des Rats der Bürgermeister erfolgen. Mit dem Personalvertretungsänderungsgesetz werden folgende Änderungen erfolgen, die überwiegend die in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Vereinbarungen umsetzen.