Änderung des Personalvertretungsgesetzes
Der Senat beabsichtigt in der Sitzung am 23.10.2007 die vom Innensenator erarbeitete Änderung des Personalvertretungsgesetzes zu beschließen. Die Einbringung in das Abgeordnetenhaus von Berlin wird nach Beteiligung des Rats der Bürgermeister erfolgen. Mit dem Personalvertretungsänderungsgesetz werden folgende Änderungen erfolgen, die überwiegend die in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Vereinbarungen umsetzen.
Künftig
werden Maßnahmen von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrags
entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der
Letztentscheidung der Exekutive unterliegen.
Bei der
Weiterentwicklung oder dem Wechsel von Computerprogrammen wird die
Mitbestimmung auf die Fälle beschränkt werden, in denen eine Änderung
einer Neueinführung gleichkäme.
Die
Beteiligung der Personalvertretung bei Beschäftigungen im Rahmen von
Ein-Euro-Jobs wird gesetzlich geregelt werden.
Personalvertretungsrechtlich wird eine Gleichstellung dieser
Beschäftigten mit Personen erfolgen, die einer Tätigkeit im Rahmen einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nachgehen.
Darüber
hinaus wird festgestellt, dass bei der Einstellung von
Vertretungskräften an Schulen ein Mitwirkungsrecht der
Personalvertretung besteht.
U.a.
werden in der Vorschrift zur Bildung von Gesamtpersonalräten (§ 50
PersVG) Aktualisierungen vorgenommen.
Die
bisherigen Beschäftigtengruppen Angestellte und Arbeiter sind zu der
einheitlichen Gruppe der Arbeitnehmer zusammengefasst worden.
Über die Wirtschafts- oder Haushaltsplanung der Dienststellen ist die Personalvertretung künftig zu informieren, sie kann diesbezüglich einen Wirtschaftsausschuss bilden.